Prüfungsausschüsse/ Promotionsausschuss

Die Prüfungsausschüsse sind in Zusammenarbeit mit den Prüfungsämtern und dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin für die Organisation der Prüfungen, die Bestellung der Prüfenden und Beisitzenden sowie für Entscheidungen in Prüfungssachen zuständig.

Der Promotionsausschuss ist für die Durchführung und Organisation der Promotionsverfahren zum oder zur Lic. theol. oder Dr. theol. gemäß der Promotionsordnung verantwortlich.