
Kirchenrecht Interkonfessionell
Übersichtsseite zum Zertifikatsprogramm "Kirchenrecht Interkonfessionell"
Ankündigung des Zertifikatsprogramms
Ab dem Sommersemester 2025 bietet die Ludwig-Maximilians-Universität München unter Leitung und Durchführung ihrer Katholisch-Theologischen und Evangelisch-Theologischen Fakultäten sowie der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie ein neues, studienbegleitendes Zusatzstudium für LMU-Studierende, insbesondere von juristischen und theologischen Studiengängen, an: Das Zertifikatsprogramm „Kirchenrecht Interkonfessionell“.
Vor dem Hintergrund verstärkter interkonfessioneller Zusammenarbeit, soll das Programm in vier Semestern fundierte Grundkenntnisse der unterschiedlichen Rechtsverständnisse wie -quellen, der Organisationsstrukturen und rechtlicher Grundvollzüge auch der anderen Konfessionen als der eigenen vermitteln, und so insbesondere zukünftigen Juristen und Theologen den Erwerb beruflicher interkonfessioneller Teilqualifikationen konfessionsübergreifend ermöglichen.
Das Kirchenrecht ist nicht nur eine Hilfe für den ökumenischen Dialog, sondern eine wesentliche Dimension davon. Andererseits ist offensichtlich, dass der ökumenische Dialog auch eine Bereicherung für das Kirchenrecht darstellt.Papst Franziskus, Audienz am 19.09.2019
Aufs Ganze gesehen hat sich die ökumenische Diskussion über die Einheit der Kirche auf Fragen der Lehre und des Gottesdienstes als der offenkundigsten Gründe für die Trennung der Kirchen konzentriert. Doch mit dem Fortschreiten der ökumenischen Bewegung müssen verfassungsmäßige und rechtliche Fragen mehr und mehr in die Auseinandersetzungen einbezogen werden. Wo immer Kirchen konkrete Schritte auf dem Weg zur Einheit der Kirche beschreiten, stehen sie unweigerlich vor der Frage, wie ihre verschiedenen Ordnungen einander angenähert werden können.Ökumenischer Rat der Kirchen, Kommission für Glauben und Kirchenverfassung: Dokument „Ökumenische Bewegung und Kirchenrecht", Accra 1974
The canons are not juridical walls between the separated Churches that distinguish those within the Church from those outside of it. On the contrary, for us the ecclesial regulatory instruments are considered as essential components for the advancement of the ecumenical movement…Ökumenischer Patriarch Bartholomaios, Keynote Address vom 16.09.2019
Ökumenisches Kirchenrecht erfaßt die normativen Elemente in den partikularkirchlichen Rechtsordnungen, durch deren Vollzug universal anerkannte Wirkungen erzeugt werden. Als Prototyp eines partikular kirchlichen Handelns mit ökumenischer Wirkung wird vorzugsweise der Vollzug der Taufe genannt.Dietrich Pirson (1929-2021), Die Ökumenizität des Kirchenrechts, 1997, Professor an der juristischen Fakultät der LMU München