Hauptgebäude und Geschwister-Scholl-Platz von oben

Kirchenrecht Interkonfessionell

Übersichtsseite zum Zertifikatsprogramm "Kirchenrecht Interkonfessionell"

Ankündigung des Zertifikatsprogramms

Ab dem Sommersemester 2025 bietet die Ludwig-Maximilians-Universität München unter Leitung und Durchführung ihrer Katholisch-Theologischen und Evangelisch-Theologischen Fakultäten sowie der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie ein neues, studienbegleitendes Zusatzstudium für LMU-Studierende, insbesondere von juristischen und theologischen Studiengängen, an: Das Zertifikatsprogramm „Kirchenrecht Interkonfessionell“.

Vor dem Hintergrund verstärkter interkonfessioneller Zusammenarbeit, soll das Programm in vier Semestern fundierte Grundkenntnisse der unterschiedlichen Rechtsverständnisse wie -quellen, der Organisationsstrukturen und rechtlicher Grundvollzüge auch der anderen Konfessionen als der eigenen vermitteln, und so insbesondere zukünftigen Juristen und Theologen den Erwerb beruflicher interkonfessioneller Teilqualifikationen konfessionsübergreifend ermöglichen.

Zum ausführlichen Ankündigungstext

Mehrere Personen draußen vor einem Brunnen auf einer Wiese

Fragen und Antworten zum Zertifikatsprogramm

Wozu dieses Zusatzstudium belegen? Welche Kompetenzen kann ich erwerben? Wer kann teilnehmen? Wir bieten Ihnen eine Antwort auf diese grundlegenden Fragen

Fragen und Antworten zum Zertifikatsprogramm

Rund um die Teilnahme

Zur Bewerbung

Die Bewerbung zur Teilnahme wird vom Sekretariat Prof. Berkmann entgegengenommen. Mit der Bewerbung ist ein Nachweis der Immatrikulation an der LMU einzureichen. Eine Bewerbung ist jeweils bis 31. März für das Sommersemester bzw. 30. September für das Wintersemester möglich.

Siegel LMU

Das Zertifikatsstudium im Studienangebot der LMU

Weiterlesen