Die christlichen Kirchen arbeiten in Deutschland verstärkt zusammen, indem sie sich rechtlicher Instrumente bedienen. Zugleich bringt das immer häufigere und selbstverständlichere Zusammenleben von Gläubigen verschiedener Konfessionen Konsequenzen für die kirchlichen Ordnungen mit sich. Juristische und theologische Berufe, die sich damit befassen, entdecken zunehmend den Bedarf, nicht nur das eigene Kirchenrecht zu kennen, sondern zumindest in Grundzügen auch das der Anderen.
Beispiele für die zunehmende rechtliche Dimension der interekklesialen Beziehungen:
- Magdeburger Erklärung zur gegenseitigen Taufanerkennung, unterzeichnet von elf verschiedenen Kirchen in Deutschland (29.04.2007)
- Vermietung oder Verkauf von Kirchengebäuden an andere Konfessionen
- Schaffung gemeinsamer katholisch-evangelischer Stiftungen und anderer Rechtsträger für gemeinnützige Dienste, z.B. Stiftung „Kirchliches Rechenzentrum Südwestdeutschland“
- Evangelisch/katholische Vereinbarung zum neuen Schulfach „Christliche Religion“ in Niedersachsen, unterzeichnet am 19.12.2024
- Bewusstsein für die Existenz unterschiedlicher Rechtsverständnisse und theologischer Zugänge zum Recht in verschiedenen konfessionellen Traditionen;
- Grundkenntnisse der wichtigsten Rechtsquellen und der Organisationsstrukturen verschiedener Kirchen sowie der Regelung ausgewählter Grundvollzüge;
- Anwendung vergleichender Methoden, um Ähnlichkeiten und Unterschiede in verschiedenen kirchlichen Ordnungen festzustellen;
- Fähigkeit, das erworbene Wissen mit den Anforderungen der Praxis in Beziehung zu setzen;
- Einblick in das staatliche Religionsrecht und das Recht einzelner nichtchristlicher Religionsgemeinschaften.
Dem Zertifikatsprogramm kommen zwei Besonderheiten der LMU zugute: die institutionelle Verankerung dreier christlicher Theologien – katholisch, evangelisch und orthodox – sowie der kirchenrechtliche Schwerpunkt durch das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik. Das Zertifikatsprogramm bündelt rechtsbezogene Lehrveranstaltungen aus den drei Theologien, um den Studierenden die konfessionsübergreifende Teilnahme zu ermöglichen. Damit bietet die LMU München beste Voraussetzungen für das Zertifikatsprogramm „Kirchenrecht interkonfessionell“.
Alle Immatrikulierten der LMU
Insbesondere Studierende und Promovierende in den Bereichen Theologie, Kirchenrecht und Rechtswissenschaften sowie in verwandten Disziplinen
Beginn: Jedes Semester, Bewerbung jeweils bis 31. März für das Sommersemester bzw. 30. September für das Wintersemester
Dauer: 4 Semester, 24 ECTS
Kosten: keine Studiengebühr
Bewerbung zur Teilnahme: Sekretariat Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann
Bewerbungsunterlagen: Nachweis der Immatrikulation an der LMU, bei ausländischen Bewerber/innen ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B2)
Beratung: Dr. Lic. iur. can. Lukas Brechtel
Studienbegleitendes, viersemestriges Zusatzstudium im Sinn von Art. 77 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BayHIG
Zertifikatsordnung vom 12.02.2025 (PDF, 215 KB), in Kraft getreten am 20.02.2025 samt Studienplan
Weitere Fragen?
Wissenschaftlicher Mitarbeiter