Präsentation des Zertifikatsstudiums "Kirchenrecht Interkonfessionell"

Im Rahmen des Workshops „Migration und Kirchenrecht“ fand am Freitag, den 24. Oktober 2025 um 12 Uhr die Präsentation des neuen Zertifikatsstudiums „Kirchenrecht Interkonfessionell“ statt. Eröffnet und moderiert wurde dieser festliche Anlass von Herrn Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann, der gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Kristin Weingart und Herrn Prof. Dr. Dr. Anargyros Anapliotis die Programmleitung des Zertifikatprogramms bildet. Erschienen waren in Präsenz bzw. via Zoom etwa 40 Gäste, darunter die Studierenden des Zertifikatsprogramms.

Grußworte

Seitens aller drei am Zertifikatsprogramm beteiligten Konfessionen waren Vertreter geladen, um im Namen ihrer Konfession Grußworte auszusprechen. Sie alle beglückwünschten die Programmleitung zur Einrichtung des Zertifikatprogramms und wünschten den Studierenden bereichernde Einblicke.

Archimandrit Peter Klitsch, Bischöflicher Vikar der Griechisch-Orthodoxen Metropolie, der via Zoom zugeschaltet war, betonte die Wichtigkeit interkonfessioneller Kooperation, die durch das neue Zertifikatsprogramm einen Ausdruck fände. Mit dem Zertifikatsprogramm sei es den Studierenden möglich, zukunftsweisende Kompetenzen für ein künftiges interkonfessionelles Miteinander zu erwerben.

Dr. Markus Nelles, Abteilungsleiter der Stabstelle Kirchenrecht im Erzbischöflichen Ordinariat München und Freising, hob hervor, dass die Anzahl der interkonfessionellen Anfragen (wie etwa bzgl. Mitgliedschaft in Gremien, Kirchennutzung, Beschäftigungsvoraussetzungen) stark zugenommen habe. Die im Zertifikatsprogramm vermittelten Kenntnisse seien daher höchst nützlich. Zudem sei die Gründung eines neuen Studiengangs ein Zeichen, dass die Kirchen in Deutschland und Europa nicht nur einen Abwärtstrend, sondern eben auch eine Entwicklung erleben.

Kirchenrat Hans-Martin Gloël, Referat für Ökumene und Weltverantwortung im Landeskirchenamt der ELKB, bemerkte, dass es für das Selbstbild von Religion selbstverständlich sei, öffentlich und gestaltend an der Gesellschaft mitzuwirken. In der Beziehung der Konfessionen zueinander gäbe es viel zu entdecken und das Zertifikatsprogramm könne hier insbesondere Verständnis füreinander fördern. Angesichts der vielen Polarisierungen in der heutigen Zeit könne das Zertifikatsprogramm daher ein starkes Zeichen setzen.

Präsentation durch die Programmleitung

Nach den Grußworten stellte Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann den wissenschaftlichen Hintergrund des Zertifikatsprogramms dar. Die drei Theologien und der Schwerpunkt im Bereich Kirchenrecht seien zwei besondere Merkmale der LMU, die durch dieses Zertifikatsprogramm miteinander verbunden würden. Von nun an können die Teilnehmenden nicht nur das Recht einer Kirche, sondern vergleichend auch das anderer studieren. Wichtiger als das strukturelle Setting ist aber der substantielle Grund für das neue Programm: Wenn das Kirchenrecht auf der Ekklesiologie der Kirchen beruht, dann muss die Ökumenische Bewegung auch Auswirkungen auf das Kirchenrecht haben. Der formal-abstrakte Charakter des Kirchenrechts könne sich hierbei als „ökumenische Chance“ und Brücke zwischen den Konfessionen erweisen.

Prof. Dr. Dr. Anargyros Anapliotis hob daraufhin die Einzigartigkeit des Zertifikatsprogramms hervor. Er erinnerte sich daran, dass bis vor etwa 20 Jahren noch überhaupt nicht an ökumenische Seminare zu denken war und wie sich das vergleichende Lernen seither verändert hat. Zudem betonte er, dass das Moment der Vernetzung der Studierenden untereinander eine große Rolle für spätere Verständigung spielt.

Abschließend stellte Prof. Dr. Kristin Weingart die Studienordnung (PDF, 215 KB)vor. Dabei prägte sie den Anwesenden die Ziffernfolge 4-8-24 als die das Zertifikatsprogramm Kennzeichnende ein. 4 Semester Regelstudienzeit, 8 verpflichtende Lehrveranstaltungen und 24 ECTS-Punkte. Schlussendlich betonte sie, schon der Besuch der Lehrveranstaltungen sei gelebte Ökumene. Ökumene, die den Studierenden am Ende sogar ein Zertifikat verleihe.

Bericht: Lukas Brechtel