Ankündigung des Zertifikatsprogramms

Die verstärkte Zusammenarbeit der christlichen Kirchen, wie auch mit nichtchristlichen Religionsgemeinschaften, und das Zusammenleben von Menschen verschiedener Konfessionszugehörigkeit in Deutschland bringt insbesondere für juristische und theologische Berufe, die theoretisch wie praktisch mit den Konsequenzen für die religionsrechtlichen Ordnungen und den Alltag befasst sind, zunehmend den Bedarf mit sich, über fundierte Grundkenntnisse der unterschiedlichen Rechtsverständnisse wie -quellen, der Organisationsstrukturen und rechtlicher Grundvollzüge auch der anderen Konfessionen als der eigenen zu verfügen.

Vor diesem Hintergrund hat die Ludwig-Maximilians-Universität München, die mit den katholischen, evangelischen und orthodoxen Theologien sowie dem kirchenrechtlichen Schwerpunkt des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik institutionell breit aufgestellt ist, beschlossen, ab dem Sommersemester 2025 ein neues, studienbegleitendes Zusatzstudium für LMU-Studierende, insbesondere von juristischen und theologischen Studiengängen, anzubieten: „Kirchenrecht Interkonfessionell“.

Das Zertifikatsprogramm, geleitet und durchgeführt von den Katholisch-Theologischen und Evangelisch-Theologischen Fakultäten mit der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie der LMU, aus deren jeweiligen rechtsbezogenen Lehrveranstaltungen sich das auf vier Semester ausgelegte Zusatzstudium zusammensetzt, zielt darauf, Studierenden den Erwerb beruflicher interkonfessioneller Teilqualifikationen konfessionsübergreifend zu ermöglichen. Für das Erlangen des Zertifikats ist die erfolgreiche Teilnahme an acht Lehrveranstaltungen mit Erwerb von 24 ECTS-Punkten Voraussetzung.

Der Studienbeginn für „Kirchenrecht Interkonfessionell“ ist, nach vorheriger fristgerechter Bewerbung, ab dem Sommersemester 2025 sowohl jeweils zum Winter- wie Sommersemester eines Jahres möglich. Die Bewerbungsfristen für eine Teilnahme sind jeweils der 30.09. für das Winter- bzw. der 31.3. für das Sommersemester. Die Bewerbung erfolgt über die Programmleitung der Katholisch-Theologischen Fakultät Herr Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann am Lehrstuhl für Kirchenrecht, insbesondere für Theologische Grundlegung des Kirchenrechts, allgemeine Normen und Verfassungsrecht sowie für orientalisches Kirchenrecht.

Weitere Informationen zum Zertifikatsprogramm „Kirchenrecht Interkonfessionell“, insbesondere auch zu den zu besuchenden Lehrveranstaltungen und den für eine Bewerbung einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Zertifikatsordnung (PDF, 215 KB) sowie dem Studienplan für das Zertifikatsprogramm oder kontaktieren Sie die Studienberatung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen und Sie als Teilnehmende!