Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät und entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren, des wissenschaftlichen Mittelbaus, des Verwaltungspersonals, der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte der Fakultät an. Der Rat wird auf zwei Jahre gewählt.

In der Amtsperiode vom 01.10.2025–30.9.2027 besteht der Fakultätsrat aus folgenden Vertreterinnen und Vertretern:

Fakultätsfrauenbeauftragter

Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Vertreterinnen und Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Vertreterinnen und Vertreter der Studentinnen und Studenten

  • Florian Biller
  • Luca Tschiesche

Erweiterter Fakultätsrat

Werden im Fakultätsrat Habilitationsverfahren behandelt, so wirken bei der Sitzung des sogenannten Erweiterten Fakultätsrats auch die Zweitmitglieder mit, d.h. Inhaberinnen und Inhaber eines Lehrstuhls oder einer Professur, die nicht als Erstmitglieder in den Rat gewählt wurden.