Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät und entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren, des wissenschaftlichen Mittelbaus, des Verwaltungspersonals, der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte der Fakultät an. Der Rat wird auf zwei Jahre gewählt.