Sprachkenntnisse

Für das Studium sind geprüfte Kenntnisse in den Sprachen der biblischen und kirchlichen Tradition – Latein und Griechisch – nachzuweisen, die das notwendige Quellenstudium in den Pflichtfächern ermöglichen.

Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse muss bis zur Anmeldung zum Staatsexamen erfolgen. Er wird durch Vorlage staatlicher Zeugnisse (Latinum, Graecum), universitärer Prüfungszeugnisse oder gleichwertiger Nachweise erbracht.

Es wird dringend empfohlen, die Sprachen so früh im Studium als möglich zu erwerben!

Das Angebot des Griechisch-Sprachkurses ist im Studienverlauf im Wahlpflichtmodul WP 1 (freier Bereich) verankert. Mit Erwerb der Griechischkenntnisse und erfolgreichem Abschluss des gesamten Moduls WP 1 können 6 ECTS-Punkte erworben werden.

Griechisch

Für den Erwerb qualifizierter Griechischkenntnisse steht Ihnen an der Fakultät ein zweisemestriger Sprachkurs (Griechischkurs B1 und Griechischkurs B2) offen. Der Sprachkurs kann nur im WS mit dem „Griechischkurs B1“ begonnen werden. Der Aufbaukurs „Griechischkurs B2“ kann entweder in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters oder während des Sommersemesters belegt werden.

Latein

Ein Erwerb eines Sprachzeugnisses in der lateinischen Sprache wird Ihnen an unsere Fakultät angeboten. Der Kurs startet jeweils zum Wintersemester des entsprechenden Jahres. Die Kursdaten finden Sie in LSF.