Lehramt Gymnasium

Allgemeine Informationen

Studiengang
Lehramt Gymnasium
Abschlussgrad
-
Fachtyp
Unterrichtsfach
Studienform
Grundständiges Studium mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss
Studienbeginn
Das Studium kann zum 1. Semester nur zum Wintersemester begonnen werden
Regelstudienzeit
9 Fachsemester
Mindeststudienzeit
8 Fachsemester
Höchststudienzeit
Regelstudienzeit + 3 Semester
Unterrichtssprache
deutsch
Fächerkombinationen
Deutsch, Englisch, Latein, Mathematik, Sport
Weiterführendes
Freier Bereich, EWS, Praktika, Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit), Erstes Staatsexamen, Missio Canonica

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Keine Zulassungsbeschränkung; kein NC
Eignungsfeststellungsverfahren
Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig
Zugangsvoraussetzungen
Für eine Immatrikulation ist die Hochschulreife erforderlich
Sprachkenntnisse
Latein, Griechisch

Downloads

Prüfungs- und Studienordnung
Download als PDF (PDF, 144 KB)
Modulhandbuch
Download als PDF (PDF, 196 KB)
Modultabelle
Download als PDF (PDF, 41 KB)
Informationsblatt
Download als PDF (PDF, 441 KB)
Weitere Informationen der zentralen Studienberatung

Für diesen Studiengang ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zuständig.

Empfohlener Studienverlauf

Die Lehrveranstaltungen der Kombinationsfächer sind so abgestimmt, dass jedes Lehramtsfach weitestgehend überschneidungsfrei studiert werden kann. Überschneidungsfreiheit der jeweiligen Lehrveranstaltungen kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn der empfohlene Studienplan mit den pro Fachsemester vorgesehenen Veranstaltungen eingehalten wird.

Weiterführende Informationen zu Uhrzeit, Raum und Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im online-Vorlesungsverzeichnis „LSF“ (www.lsf.lmu.de).

Bitte beachten Sie auch die online-Belegfrist der einzelnen Lehrveranstaltungen in LSF und die während des SoSe stattfindende online-Anmeldung zu Prüfungen.

Spracherwerb:

Im Sommersemester besteht die Möglichkeit den zweiten Teil des Griechischkurses „Griechisch II“ zu besuchen. Mit erfolgreichem Abschluss der Modulteilprüfungen zu WP 1 (WP 1.1 im WS und WP 1.2 im SoSe) können der für das Staatsexamen erforderliche Nachweis von Griechischkenntnissen erbracht sowie 6 ECTS-Punkte im sogenannten „freien Bereich“ erworben werden.

Aus Modul WP 1 „Sprachkurs Altgriechisch“:

  • WP 1.2 „Griechischkurs B 2“ (Sprachkurs) 4 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 1. Fachsemester besucht werden:

Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie I und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“:

  • P 1.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des WS mit einer Modulteilprüfung abgeprüft.
  • P 1.2 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Grundlagen der Theologie“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des WS mit einer Modulteilprüfung abgeprüft.

Aus Modul P 2 „Einführung in die Biblische Theologie“:

  • P 2.1 „Einleitung in das Alte Testament – Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des Sommersemesters (2. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.

Aus Modul P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“:

  • P 3.1 „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des Sommersemesters (2. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.

Insgesamt können so im 1. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 2 und P 3 erstrecken sich jeweils über erstes und zweites Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist erst mit dem Besuch der im Sommersemester (2. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu den Modulprüfungen zu P 2 und P 3, die erst im SoSe (2. FS) stattfinden, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 2. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 2 „Einführung in die Biblische Theologie“:

  • P 2.2 „Einleitung in das Neue Testament - Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 2.3 „Einleitung in das Alte Testament - Vertiefung“ (Vorlesung) 1 SWS - 1,5 ECTS-Punkte
  • P 2.4 „Einleitung in das Neue Testament - Vertiefung“ (Vorlesung) 1 SWS - 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 2 (P 2.1 aus dem WS und P 2.2 – 2.4 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“:

  • P 3.2 „Religionsdidaktik 2 für Sekundarstufe“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 3 (P 3.1 aus dem WS und P 3.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 4 „Einführung in die Historische Theologie II“:

  • P 4.1 „Einführung in die Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Insgesamt können so im 2. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Das Modul P 4 erstreckt sich über 2. und 3. Fachsemester. Der Abschluss von P 4 ist erst im folgenden WS (3. FS) möglich.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 3. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 4 „Einführung in die Historische Theologie II“:

  • P 4.2 „Einführung in die Bayerische Kirchengeschichte“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 5 „Einführung in die Systematische Theologie und optionaler Bereich“:

  • P 5.1 „Einführung in den christlichen Glauben“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 6 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre II mit Grundlegung Praktische Theologie I“:

  • P 6.1 „Planungsseminar Katholische Religionslehre“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    (Die LV wird sowohl im WS als auch im SS angeboten).
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
  • P 6.2 „Einführung in die Religionspädagogik“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 3. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 5 und P 6 erstrecken sich jeweils über 3. und 4. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich.

Die Module der Aufbauphase werden mit Ausnahme von P 11 und P 18 in einem zweijährlichen Lesezyklus angeboten.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollte im 4. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 5 „Einführung in die Systematische Theologie und optionaler Bereich“:

  • P 5.2 „Einführung in die Moraltheologie“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
  • P 5.3 „Einführung in die Sozialethik“ (Vorlesung) 1 SWS - 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
  • P 5.4 „Einführung in die Fundamentaltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 5.5.1 bis P 5.5.3 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 5.5.1 „Einführung in die Ökumene“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 5.5.2 „Sozialethische Reflexionen moderner Gesellschaft“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 5.5.3 „Kirchliches Eherecht“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 6 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre II mit Grundlegung Praktische Theologie I“:
  • P 6.3 „Thematisches religionspädagogisches Seminar“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    (Die LV wird sowohl im WS als auch im SS angeboten)
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Insgesamt können so im 4. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 7. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 7 „Vertiefung Historische Theologie“:

  • P 7.1 „Aspekte des Antiken Christentums“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 7.2 „Spezielle Themen der mittelalterlichen und neuzeitlichen Christentumsgeschichte“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 7.1 und P 7.2 werden im Rahmen einer verbundenen Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 8 „Vertiefung Biblische Theologie I“:

  • P 8.1 „Jesus von Nazareth“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Sommersemesters (6. FS) abgeprüft.

Aus Modul P 9 „Grundlegung Praktische Theologie II“:

  • P 9.1 „Grundlagen des Kirchenrechts“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 5. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 7, P 8 und P 9 erstrecken sich jeweils über das 5. und 6. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester (6. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zur Modulprüfung zu P8, die erst im SoSe stattfindet, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsphase sollten im 8. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 7 „Vertiefung Historische Theologie“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen WP 7.3.1 bis WP 7.3.3 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 7.3.1 „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 7.3.2 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 7.3.3 „Seminar Bayerische Kirchengeschichte 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 8 „Vertiefung Biblische Theologie I“:

  • P 8.2 „Spezialvorlesung Altes Testament“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 8 (P 8.1 aus dem WS und P 8.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 9 „Grundlegung Praktische Theologie II“:

  • P 9.2 „Grundfragen gottesdienstlichen Handelns“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 10 „Grundlegung Praktische Theologie III“:

  • P 10.1 „Einführung in die Pastoraltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Insgesamt können so im 6. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Modul P 10 erstreckt sich über 6. und 7. Fachsemester. Ein Abschluss dieses Moduls ist mit dem Besuch der im Wintersemester (7. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 7. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 10 „Grundlegung Praktische Theologie III“:

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 10.2.1 bis P 10.2.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 10.2.1 „Seminar Liturgiewissenschaft 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.2.2 „Seminar Pastoraltheologie 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.2.3 „Seminar Kirchenrecht 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.2.4 „Seminar Religionspädagogik 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 11 „Vertiefung Biblische Theologie II“:

  • P 11.1 „Vertiefungsvorlesung Altes Testament“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.2 „Grundthemen johanneischer und paulinischer Theologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 11.1 und P 11.2 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft.

Aus Modul P 12 „Vertiefung Systematische Theologie I“:

  • P 12.1 „Grundkurs Sozialethik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft.

Insgesamt können so im 7. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 11 und P 12 erstrecken sich jeweils über das 7. und 8. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 8. Fachsemester besucht werden.

Aus Modul P 11 „Vertiefung Biblische Theologie II“:

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.3.1 und P 11.3.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 11.3.1 „Seminar Altes Testament 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.3.2 „Seminar Neues Testament 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 11 (P 11.1 und P 11.2 aus dem WS sowie P 11.3.1 bzw. P 11.3.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 12 „Vertiefung Systematische Theologie I“:

  • P 12.2 „Handeln in Verantwortung“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 12 (P 12.1 aus dem WS und P 12.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Modul P 13 „Vertiefung Systematische Theologie II“:

  • P 13.1 „Gotteslehre und Christologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 13.2 „Zentrale Aspekte des christlichen Glaubens: Kirche – Sakrament – Eschatologie“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 13 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Insgesamt können so im 8. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden.

Folgende Module/Lehrveranstalungen solltem im 9. Fachsemester besucht werden.

Modul P 14 „Vertiefung Systematische Theologie III“:

  • P 14.1 „Gottesbilder und Transzendenzvorstellungen in den Religionen“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 14.2 „Offenbarung“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 14.1 und P 14.2 werden im Rahmen einer verbundenen Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
  • P 14.3 „Aktuelle Probleme der Sozialethik“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 14.4 „Ausgewählte Themen der Speziellen Moral“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 14.3 und P 14.4 werden im Rahmen einer verbundenen Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 14.5.1 bis P 14.5.3 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 14.5.1 „Ausgewählte Themen der Sozialethik“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 14.5.2 „Zentrale Fragen der Moraltheologie“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 14.5.3 „Seminar Fundamentaltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 9. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 9 ECTS-Punkte besucht werden.

Im sog. freien Bereich (§ 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f LPO I) sind an der Ludwig-Maximilians-Universität München 0 bis 6 ECTS-Punkte zu erwerben.

  • Die 6 ECTS-Punkte können entweder in einem der beiden Unterrichtfächer erworben werden oder, bei Aufteilung der Punkte, in beiden Unterrichtsfächern.
  • Die Veranstaltungen sind formell dem 9. FS zugeordnet. Die Veranstaltungen können und im Hinblick auf WP 1 und WP 2 müssen sie bereist zu einem früheren Zeitpunkt im Studium belegt werden.
  • Zu beachten ist, dass bei Wahl von WP 1 „Sprachkurs Altgriechisch“ das gesamte Modul (6 ECTS-Punkte) belegt und abgeschlossen werden muss.
  • WP 2 gehört verpflichtend zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum im Fach Katholische Religionslehre. Es kann nur in Verbindung mit dem Praktikum gewählt werden und muss im selben Semester belegt werden, wie das Praktikum.

Aus folgenden Modulen/Lehrveranstaltungen kann eine Auswahl getroffen werden:

Modul WP 1 „Sprachkurs Altgriechisch“:

  • WP 1.1 „Griechischkurs B 1“ (Sprachkurs) 4 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
  • WP 1.2 „Griechischkurs B 2“ (Sprachkurs) 4 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Belegbar als Ferienkurs in der vorlesungsfreien Zeit des WS oder als Semesterkurs während des SoSe.
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS bzw. SoSe abgeprüft.

Modul WP 2 „Lehren und Lernen im Kontext des Religionsunterrichts“:

  • WP 2.1 „Religionsdidaktisches Begleitseminar“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte

Die Veranstaltung gehört verpflichtend zum studienbegleitend fachdidaktischen Praktikum im Fach Kath. Religionslehre und kann nur in Verbindung mit dem Praktikum gewählt werden. Die Veranstaltung wird sowohl im WS als auch im SoSe angeboten.

Modul WP 3 „Vertiefung im Neuen Testament“:

  • WP 3.1 „Exegese oder Theologie einer neutestamentlichen Schrift oder Schriftengruppe aus der Erzählliteratur“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Prüfung zur Lehrveranstaltung am Ende des WS.

Modul WP 4 „Vertiefung in Theologie und empirische Wissenschaften“:

  • WP 4.1 „Humanwissenschaften und Theologie“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Prüfung zur Lehrveranstaltung am Ende des WS.

Modul WP 5 „Vertiefung in Spezieller Moraltheologie“:

  • WP 5.1 „Verantwortung für das menschliche Leben (Spezielle Moral 1)“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Prüfung zur Lehrveranstaltung am Ende des WS.

Modul WP 6 „Vertiefung im Bereich Liturgiewissenschaft“:

  • WP 6.1 „Liturgie im Rhythmus der Zeit“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Prüfung zur Lehrveranstaltung am Ende des WS.

Modul WP 7 „Vertiefung im Bereich Kirchenrecht“:

  • WP 7.1 „Eherecht“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Prüfung zur Lehrveranstaltung am Ende des WS.