Sechssemestriges Studium mit Vorlesungen aus folgenden Fachgebieten des Kirchenrechts: Kirchliches Strafrecht, Einführung in das Kirchenrecht, Kirchliches Verfassungsrecht, Staatskirchenrecht, praxisorientierte Übung im kirchlichen Strafrecht, Seminar im Strafrecht.
Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung.
Qualifikation für die Mitwirkung in kirchlichen Strafprozessen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik.