Sprachkenntnisse

Für das Studium sind geprüfte Kenntnisse in den Sprachen der biblischen und kirchlichen Tradition – Latein, Griechisch und Hebräisch – nachzuweisen, die das notwendige Quellenstudium in den Pflichtfächern ermöglichen. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse ist bis zu Beginn der Vertiefungsphase (7. Fachsemester) zu erbringen.

Er wird durch Vorlage staatlicher Zeugnisse (Latinum, Graecum, Hebraicum), universitärer Prüfungszeugnisse oder gleichwertiger Nachweise erbracht.

Werden Latinum und Graecum bereits zum Studienbeginn nachgewiesen, ist auch der Nachweis des Hebraicums erforderlich; andernfalls sind Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache nachzuweisen.

Näheres regelt § 3 Abs. 3 der PStO 2010.

Liegen diese Sprachnachweise nicht oder nur teilweise vor, wird die Zulassung zu den Prüfungen der Vertiefungsphase (P 19 - P 23 und P 25 - P 28) verwehrt.

Griechisch

Für den Erwerb qualifizierter Griechischkenntnisse steht Ihnen an der Fakultät ein zweisemestriger Sprachkurs (Griechischkurs B1 und Griechischkurs B2) offen. Der Sprachkurs kann nur im WS mit dem „Griechischkurs B1“ begonnen werden. Der Aufbaukurs „Griechischkurs B2“ kann entweder in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters oder während des Sommersemesters belegt werden.

Latein

Ein Erwerb eines Sprachzeugnisses in der lateinischen Sprache wird Ihnen an unsere Fakultät angeboten. Der Kurs startet jeweils zum Wintersemester des entsprechenden Jahres. Die Kursdaten finden Sie in LSF.

Hebräisch

Die Evangelisch-Theologische Fakultät bietet jedes Semester einen Kurs zum Erwerb des Hebraicums bzw. der hebräischen Grundkenntnisse an. Informationen finden Sie in LSF.