Katholische Theologie (Magisterstudiengang)

Allgemeine Informationen

Studiengang
Katholische Theologie
Abschlussgrad
Magistra bzw. Magister Theologiae (Mag. Theol.)
Fachtyp
Hauptfach
Studienform
Grundständiges Studium mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss/ modularisierter Ein-Fach-Magisterstudiengang mit 300 ECTS-Punkten.
Studienstruktur
Das Studium gliedert sich in Basis-, Aufbau- und Vertiefungsphase
Abschlussarbeit
Magisterarbeit
Studienbeginn
Das Studium kann zum 1. Semester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Regelstudienzeit
10 Fachsemester
Mindeststudienzeit
keine
Höchststudienzeit
Regelstudienzeit + 3 Semester
Unterrichtssprache
deutsch

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Keine Zulassungsbeschränkung; kein NC
Zulassung zu den Prüfungen der Module P 19-28 (mit Ausnahme von P 24)
Erfolgreicher Abschluss der Module der Basisphase P 1-6/
Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Latein, Griechisch, Hebräisch)
Eignungsfeststellungsverfahren
Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig.
Zugangsvoraussetzungen
Für eine Immatrikulation ist die Hochschulreife erforderlich.
Sprachkenntnisse
Latein, Griechisch, Hebräisch

Downloads

Prüfungs- und Studienordnung
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Modulhandbuch
Download als PDF (PDF, 432 KB)
Modultabelle
Download als PDF (PDF, 239 KB)
Studienschema
Download als PDF (PDF, 113 KB)
Lehrangebot nach Studienjahr
Gerade Studienjahre: Download als PDF (PDF, 194 KB)
Ungerade Studienjahre: Download als PDF (PDF, 194 KB)
Informationsblatt
Download als PDF (PDF, 1.555 KB)
Weitere Informationen der zentralen Studienberatung

Für diesen Studiengang ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zuständig.

Empfohlener Studienverlauf

Die Lehrveranstaltungen pro Fachsemester sind so abgestimmt, dass sie überscheidungsfrei studiert werden können. Überschneidungsfreiheit der jeweiligen Lehrveranstaltungen kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn der empfohlene Studienplan mit den pro Fachsemester vorgesehenen Veranstaltungen eingehalten wird.

Weiterführende Informationen zu Uhrzeit, Raum und Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im online-Vorlesungsverzeichnis „LSF“ (www.lsf.lmu.de).

Bitte beachten Sie auch die online-Belegfrist der einzelnen Lehrveranstaltungen in LSF und die online-Anmeldung zu Prüfungen!

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Basisphase sollten im 1. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 1 „Einführung in die Theologie aus biblischer Sicht“:

  • P 1.1 „Einleitung in das Alte Testament – Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 1.2 „Übung zum Verständnis biblischer Texte 1“ (Übung) 1 SWS - 1,5 ECTS-Punkte
    Beide Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Sommersemesters (2. FS) abgeprüft.

Aus Modul P 2 „Einführung in die Theologie aus historischer Sicht“:

  • P 2.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 3 „Einführung in die Theologie aus systematischer Sicht“:

  • P 3.1 „Einführung in die Dogmatik“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 4 „Einführung in die Theologie aus praktischer Sicht“:

  • P 4.1 „Einführung in die Religionspädagogik“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
  • P 4.2 „Einführung in das Kirchenrecht“ (Vorlesung) 1 SWS - 1,5 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 5 „Einführung in die christliche Philosophie“:

  • P 5.1 „Erkenntnistheorie“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Sommersemesters (2. FS) abgeprüft.
  • P 5.2 „Geschichte der Philosophie“ (Übung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Vorleistung zur Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft. Die Vorleistung muss bestanden sein, um zur Modulprüfung zu P 5 im SoSe zugelassen zu werden.

Aus Modul P 6 „Basiskompetenz wissenschaftliches Arbeiten“:

  • P 6.1 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Grundlagen der Theologie“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Modul P 7 „Berufsqualifikation“:

  • P 7.1 „Medien und Informationsvermittlung“ (Übung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
  • P 7.2 „Kommunikation und Führungstechniken“ (Übung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 1. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 1 – P 6 erstrecken sich jeweils über erstes und zweites Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist erst mit dem Besuch der im Sommersemester (2. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu den Modulprüfungen zu P 1 und P 5, die erst im SoSe (2. FS) stattfinden, erfolgt ebenso erst im Sommersemester!

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Basisphase sollten im 2. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 1 „Einführung in die Theologie aus biblischer Sicht“:

  • P 1.3 „Einleitung in das Alte Testament – Vertiefung“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 1.4 „Einleitung in das Neue Testament – Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 1.5 „Einleitung in das Neue Testament – Vertiefung“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 1.6 „Übung zum Verständnis biblischer Texte 2“ (Übung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 1.7 „Einführung in die Methoden der Exegese“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkt
    Die Modulprüfung zu P 1 am Ende des SoSe (2. FS) besteht aus zwei Teilen.
    1. Teil: eine Prüfungsleistung zu P 1.1 - P 1.6.
    2. Teil: eine Prüfungsleistung zu P 1.7 (Referat und Seminararbeit)
    Beide Teilleistungen müssen bestanden sein, um das Modul abschließen zu können.

Aus Modul P 2 „Einführung in die Theologie aus historischer Sicht“:

  • P 2.2 „Einführung in die Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 3 „Einführung in die Theologie aus systematischer Sicht“:

  • P 3.2 „Einführung in die Fundamentaltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
    Hierbei handelt es sich um die Magisterzwischenprüfung, die regulär im 2. FS abgelegt werden muss. Die Zwischenprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
  • P 3.3 „Einführung in die Moraltheologie“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
  • P 3.4 „Einführung in die Sozialethik“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 4 „Einführung in die Theologie aus praktischer Sicht“:

  • P 4.3 „Einführung in die Pastoraltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
  • P 4.4 „Einführung in die Liturgiewissenschaft“ (Seminar) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 5 „Einführung in die christliche Philosophie“:

  • P 5.3 „Metaphysik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung zusammen mit P 5.1 am Ende des SoSe (2. FS) abgeprüft.
    Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung: die Vorleistung zu P 5.2 „Geschichte der Philosophie“ (WS; 1. FS) muss bestanden sein.

Aus Modul P 6 „Basiskompetenz wissenschaftliches Arbeiten“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 6.2.1 und P 6.2.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 6.2.1 „Historische Quellen 1“ (Lektürekurs) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
  • P 6.2.2 „Historische Quellen 2“ (Lektürekurs) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 7 „Berufsqualifikation“:

  • P 7.1 „Medien und Informationsvermittlung“ (Übung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
    Das Angebot richtet sich an die Studierenden, die den Kurs im WS nicht besuchen konnten.

Insgesamt können so im 2. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht und die Basisphase abgeschlossen werden.

Die Module der Aufbauphase werden mit Ausnahme von P 11 und P 18 in einem zweijährlichen Lesezyklus angeboten.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen werden in den Wintersemestern der ungeraden1 Jahre angeboten, die Sie je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns im 3. bzw. 5. Fachsemester besuchen sollten:

Aus Modul P 8 „Mensch und Schöpfung“:

  • P 8.1 „Zentrale alttestamentliche Texte zu Schöpfung und Anthropologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (4./6. FS) abgeprüft.

Modul P 9 „Die Kirche als Mysterium und als Volk Gottes“:

  • P 9.1 „Gottesvolk – Gemeinde – Amt – Sakrament im Frühchristentum“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 9.2 „Ekklesiologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 9.3 „Ekklesiologie aus fundamentaltheologischer Perspektive“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 9.4 „Die Feier der Eucharistie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 9.5 „Verfassungsrecht“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 9.1 – P 9.5 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft.
    Bei erfolgreicher Prüfung können 15 ECTS-Punkte erworben werden.

Modul P 10 „Christwerden in heutiger Kultur und Gesellschaft“:

  • P 10.1 „Einführung in den Religionsunterricht“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.2 „Einzelseelsorge in kritischen Lebenssituationen“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.3 „Handlungsfelder christlicher Sozialethik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 10.1 - P 10.3 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft. Bei erfolgreicher Prüfung können 9 ECTS-Punkte erworben werden.

Aus Modul P 11 „Theologische Schwerpunktbildung I“:

Die Veranstaltungen des Moduls P 11 werden jährlich angeboten. Sie können diese sowohl im 3. als auch im 5. FS besuchen.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.1.1 bis P 11.1.5 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 11.1.1 „Seminar Dogmatik und ökumenische Theologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.2 „Seminar Fundamentaltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.3 „Seminar Moraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.4 „Seminar Sozialethik 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.5 „Seminar Philosophie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 3. bzw. 5. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 8 und P 11 erstrecken sich jeweils über 2 Fachsemester (WS und SoSe). Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zur Modulprüfung zu P 8, die erst im SoSe stattfindet, erfolgt ebenso erst im SoSe.

1 bezieht sich auf die Wintersemester 2017/2018, 2019/2020, 2021/2022, usw.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen werden in den Wintersemestern der geraden2 Jahre angeboten, die Sie je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns im 3. bzw. 5. Fachsemester besuchen sollten:

Aus Modul P 13 „Gotteslehre“:

  • P 13.1 „Theologische Profile neutestamentlicher Schriften“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (4./6. FS) abgeprüft.

Aus Modul P 14 „Jesus Christus und die Gottesherrschaft“:

  • P 14.1 „Alttestamentlich-frühjüdische Hintergründe und Voraussetzungen der Christologie“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 14.2 „Jesus von Nazareth“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 14.3 „Christologie: Die Lehre über Christus, den Erlöser und die Erlösung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 14.1 – P 14.3 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (4./6. FS) abgeprüft.

Modul P 15 „Wege christlichen Denkens und Lebens“:

  • P 15.1 „Leben und Denken der Theologen des antiken Christentums“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 15.2 „Mittelalter und Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 15.3 „Formen und Gestalten moralischer Verbindlichkeit“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 15.1 - P 15.3 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS (3./5. FS) abgeprüft. Bei erfolgreicher Prüfung können 9 ECTS-Punkte erworben werden.

Aus Modul P 16 „Christliches Handeln in der Verantwortung für die Welt“:

  • P 16.1 „Ethik“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 16.2 „Heiligungsdienst (ohne Initiationssakramente und Eherecht)“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 16.3 „Christliche Wirtschaftsethik“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 16.1 – P 16.3 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (4./6. FS) abgeprüft.

Aus Modul P 11 „Theologische Schwerpunktbildung I“:

Die Veranstaltungen des Moduls P 11 werden jährlich angeboten. Sie können diese sowohl im 3. als auch im 5. FS besuchen.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.1.1 bis P 11.1.5 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 11.1.1 „Seminar Dogmatik und ökumenische Theologie 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.2 „Seminar Fundamentaltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.3 „Seminar Moraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.4 „Seminar Sozialethik 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 11.1.5 „Seminar Philosophie 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 3. bzw. 5. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 11, P 13, P 14 und P 16 erstrecken sich jeweils über 2 Fachsemester (WS und SoSe). Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu den Modulprüfungen zu P 13, P 14 und P 16, die erst im SoSe stattfinden, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.

2 bezieht sich auf die Wintersemester 2018/2019, 2020/2021, 2022/2023, usw.

Die Module der Aufbauphase werden mit Ausnahme von P 11 und P 18 in einem zweijährlichen Lesezyklus angeboten.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen werden in den geraden1 Sommersemestern angeboten, die Sie je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns im 4. bzw. 6. Fachsemester besuchen sollten:

Aus Modul P 8 „Mensch und Schöpfung“:

  • P 8.2 „Schöpfung, Geschöpf und Schöpfer im Spiegel des christlichen Dogmas“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 8.3 „Handeln in Verantwortung“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 8.4 „Philosophische Anthropologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 8 (P 8.1 aus dem WS und P 8.2 - P 8.4 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (4./6. FS) abgeprüft. Bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung können 12 ECTS-Punkte erworben werden.

Aus Modul P 11 „Theologische Schwerpunktbildung I“:

Die Veranstaltungen des Moduls P 11 werden jährlich angeboten. Sie können diese sowohl im 4. als auch im 6. FS besuchen.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.2.1 und P 11.2.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 11.2.1 „Seminar Altes Testament 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.2.2 „Seminar Neues Testament 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.3.1 und P 11.3.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 11.3.1 „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.3.2 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Modul P 12 „Dimensionen und Vollzüge des Glaubens“:

  • P 12.1 „Die Feier der Sakramente“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 12.2 „Verkündigungs- und Heiligungsdienst (Sakramente der christlichen Initiation)“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 12.3 „Gemeindepastoral“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 12.4 „Katechese“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 12.5 „Lebensbezüge der Dogmatik“ (Übung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 12.6 „Ritus, Recht und Ethik im Alten Testament“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 12.1 – P 12.6 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (4./6. FS) abgeprüft. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung können 15 ECTS-Punkte erworben werden.

Modul P 18 „Theologische Schwerpunktbildung II“:

Die Veranstaltungen des Moduls P 18 werden jährlich angeboten. Sie können diese sowohl im 4. als auch im 6. FS besuchen.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 18.0.1 bis P 18.0.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 18.0.1 „Seminar Liturgiewissenschaft 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 18.0.2 „Seminar Kirchenrecht 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 18.0.3 „Seminar Pastoraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 18.0.4 „Seminar Religionspädagogik 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Insgesamt können so im 4. bzw. 6. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht werden.

1 bezieht sich auf die Sommersemester 2018, 2020, 2022, usw.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen werden in den ungeraden2 Sommersemestern angeboten, die Sie je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns im 4. bzw. 6. Fachsemester besuchen sollten:

Aus Modul P 11 „Theologische Schwerpunktbildung I“:

Die Veranstaltungen des Moduls P 11 werden jährlich angeboten. Sie können diese sowohl im 4. als auch im 6. FS besuchen.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.2.1 und P 11.2.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 11.2.1 „Seminar Altes Testament 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.2.2 „Seminar Neues Testament 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.3.1 und P 11.3.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 11.3.1 „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.3.2 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 13 „Gotteslehre“:

  • P 13.2 „Gottesbilder im Alten Testament“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 13.3 „Philosophische Gotteslehre“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 13.4 „Trinitätslehre“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 13 (P 13.1 aus dem WS und P 13.2 – P 13.4 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Sommersemesters abgeprüft. Bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung können 12 ECTS-Punkte erworben werden.

Aus Modul P 14 „Jesus Christus und die Gottesherrschaft“:

  • P 14.4 „Dogmen- und Konzilsgeschichte des antiken Christentums“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 14.5 „Gnadenlehre: Gottes Heilszuwendung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 14 (P 14.1 - P 14.3 aus dem WS und P 14.4 und P 14.5 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Sommersemesters abgeprüft. Bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung können 15 ECTS-Punkte erworben werden.

Aus Modul P 16 „Christliches Handeln in der Verantwortung für die Welt“:

  • P 16.4 „Persönlichkeits-, Lebens-, Beziehungsethik und Menschenrechte“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 16 (P 16.1 - P 16.3 aus dem WS und P 16.4 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Sommersemesters abgeprüft. Bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung können 12 ECTS-Punkte erworben werden.

Modul P 17 „Das Christentum in seinem Verhältnis zum Judentum und zu anderen Religionen“:

  • P 17.1 „Die Religion als philosophisches Problem“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 17.2 „Der jüdische Kontext Jesu und der frühen Christen: Wurzeln – Entwicklungen - Konflikte“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 17.3 „Theologie der Religionen“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 17.1 – P 17.3 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Sommersemesters abgeprüft. Bei erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung können 9 ECTS-Punkte erworben werden.

Modul P 18 „Theologische Schwerpunktbildung II“:

Die Veranstaltungen des Moduls P 18 werden jährlich angeboten. Sie können diese sowohl im 4. als auch im 6. FS besuchen.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 18.0.1 bis P 18.0.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 18.0.1 „Seminar Liturgiewissenschaft 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 18.0.2 „Seminar Kirchenrecht 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 18.0.3 „Seminar Pastoraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 18.0.4 „Seminar Religionspädagogik 1“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Insgesamt können so im 4. bzw. 6. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht werden.
2 bezieht sich auf die Sommersemester 2017, 2019, 2021, usw.

Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen der Modulen P 19 – P 28: erfolgreich abgelegte Prüfungen zu den Modulen P 1 – P 6 sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Latein, Griechisch und Hebräisch. Die Sprachzeugnisse müssen spätestens zu Beginn des 7. FS bei der Fachstudienberatung eingereicht werden.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsphase sollten im 7. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 19 „Vertiefung im Bereich der Biblischen Theologie“:

  • P 19.1 „Vertiefungsvorlesung Altes Testament“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 19.2 „Exegese oder Theologie einer neutestamentlichen Schrift oder Schriftengruppe aus der Erzählliteratur“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 19 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Aus Modul P 20 „Vertiefung im Bereich der Historischen Theologie“:

  • P 20.1 „Aspekte des Antiken Christentum“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 20.2 „Spezielle Themen der mittelalterlichen und neuzeitlichen Christentumsgeschichte“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 20 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Aus Modul P 21 „Vertiefung in Fundamentaltheologie und Philosophie“:

  • P 21.1 „Gottesbilder und Transzendenzvorstellungen in den Religionen“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 21.2 „Offenbarung“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 21.3 „Grenzfragen von Theologie und Philosophie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 21 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Aus Modul P 22 „Vertiefung im Bereich Christliche Ethik“:

  • P 22.1 „Verantwortung für das menschliche Leben (Spezielle Moral 1)“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 22.2 „Aktuelle Probleme der Sozialethik“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 22 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Aus Modul P 23 „Theologische Schwerpunktbildung III“:

  • P 23.1 „Theologisches Kolloquium 1“ (Kolloquium) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 23.2.1 bis P 23.2.8 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 23.2.1 „Seminar Altes Testament 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 23.2.2 „Seminar Neues Testament 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 23.2.3 „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 23.2.4 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 23.2.5 „Seminar Liturgiewissenschaft 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 23.2.6 „Seminar Kirchenrecht 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 23.2.7 „Seminar Pastoraltheologie 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 23.2.8 „Seminar Religionspädagogik 2“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 24 „Interdisziplinäres Modul“:

Aus den im Wintersemester angebotenen Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 24.1.1 bis P 24.1.14 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

Das konkrete Angebot entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis.
Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 7. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 19 bis P 24 erstrecken sich jeweils über das 7. und 8. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu einer Modulprüfung, die erst im SoSe (8. FS) stattfindet, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.

Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen der Modulen P 19 – P 28: erfolgreich abgelegte Prüfungen zu den Modulen P 1 bis P 6 sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Latein, Griechisch und Hebräisch. Die Sprachzeugnisse müssen spätestens zu Beginn des 7. FS bei der Fachstudienberatung eingereicht werden.

Bei den Modulprüfungen zu P 19 bis P 22 handelt es sich zugleich um Magisterfachprüfungen (= Theologische Abschlussprüfungen).

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsphase sollten im 8. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 19 „Vertiefung im Bereich der Biblischen Theologie“:

  • P 19.3 „Spezialvorlesung Altes Testament“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 19.4 „Exegese oder Theologie einer neutestamentlichen Schrift oder Schriftengruppe aus der Briefliteratur“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 19 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft.
    Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilleistungen:
    1. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus dem Alten Testament
    2. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus dem Neuen Testament

Aus Modul P 20 „Vertiefung im Bereich der Historischen Theologie“:

  • P 20.3 „Kirche und Katholizismus im 19. und 20. Jahrhundert“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 20 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft.
    Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilleistungen:
    1. Teil: eine Prüfungsleistung zur Lehrveranstaltung aus der Kirchengeschichte des Altertums (P 20.1 / 7. FS)
    2. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit

Aus Modul P 21 „Vertiefung in Fundamentaltheologie und Philosophie“:

  • P 21.4 „Glaube und Vernunft“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 21.5 „Texte und Themen zu philosophisch-theologischen Fragen“ (Übung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 21 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft.
    Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilleistungen:
    1. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Fundamentaltheologie
    2. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Philosophie

Aus Modul P 22 „Vertiefung im Bereich Christliche Ethik“:

  • P 22.3 „Beziehungsethik: Liebe, Sexualität und Lebensgemeinschaften (Spezielle Moral 2)“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 22.4 „Aktuelle Themen der Moraltheologie“ (Übung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 22.5 „Umwelt- und Entwicklungsethik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 22 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (8. FS) abgeprüft.
    Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilleistungen:
    1. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Moraltheologie
    2. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Sozialethik

Aus Modul P 23 „Theologische Schwerpunktbildung III“:

  • P 23.3 „Theologisches Kolloquium 2“ (Kolloquium) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 23.4.1 bis P 23.4.5 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:

  • P 23.4.1 „Seminar Dogmatik und ökumenische Theologie 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 23.4.2 „Seminar Fundamentaltheologie 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 23.4.3 „Seminar Moraltheologie 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 23.4.4 „Seminar Sozialethik 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 23.4.5 „Seminar Philosophie 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 24 „Interdisziplinäres Modul“:

Aus den im Sommersemester angebotenen Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 24.2.1 bis P 24.2.14 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

Das konkrete Angebot entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis.

Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Insgesamt können so im 8. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 30 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 19 bis P 24 erstrecken sich jeweils über das 7. und 8. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich.

Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen der Modulen P 19 – P 28: erfolgreich abgelegte Prüfungen zu den Modulen P 1 – P 6 sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Latein, Griechisch und Hebräisch. Die Sprachzeugnisse müssen spätestens zu Beginn des 7. FS bei der Fachstudienberatung eingereicht werden.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsphase sollten im 9. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 25 „Vertiefung im Bereich Dogmatik“:

  • P 25.1 „Klassische dogmatische Themen in kritischer Reflexion“ (Übung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (10. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 25 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Aus Modul P 26 „Vertiefung in Religionspädagogik und Pastoraltheologie“:

  • P 26.1 „Einführung in den Verkündigungsdienst“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 26.2 „Homiletische Übungen - Einführung in den Verkündigungsdienst“ (Übung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 26.3 „Sakramentenpastoral“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (10. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 26 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Aus Modul P 27 „Vertiefung in Kirchenrecht und Liturgiewissenschaft“:

  • P 27.1 „Eherecht“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 27.2 „Liturgie im Rhythmus der Zeit“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (10. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 27 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Modul P 28/I „Theologische Abschlussarbeit“:

  • P 28.1 „Magisterarbeit“, 15 ECTS-Punkte
    Die Magisterarbeit sollte im 9. Fachsemester angemeldet werden. Sie umfasst einen Bearbeitungszeitraum von 26 Wochen und erstreckt sich über WS und SoSe (9. und 10. FS); insgesamt werden mit der Magisterarbeit 30 ECTS-Punkte erworben.

Insgesamt können so im 9. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 15 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 25 bis P 28 erstrecken sich jeweils über das 9. und 10. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu einer Modulprüfung, die erst im SoSe (10. FS) stattfindet, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.

Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen der Modulen P 19 – P 28: erfolgreich abgelegte Prüfungen zu den Modulen P 1 – P 6 sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse Latein, Griechisch und Hebräisch. Die Sprachzeugnisse müssen spätestens zu Beginn des 7. FS bei der Fachstudienberatung eingereicht werden.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsphase sollten im 10. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 25 „Vertiefung im Bereich Dogmatik“:

  • P 25.2 „Dogmatische Themen in der gegenwärtigen Diskussion“ (Übung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 25.3 „Aktuelle Fragen zur Ökumene“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 25 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (10. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung zu P 25 ist zugleich Teil der Magisterfachprüfung.

Aus Modul P 26 „Vertiefung in Religionspädagogik und Pastoraltheologie“:

  • P 26.4 „Erwachsenenbildung und Jugendarbeit“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
  • P 26.5 „Ausgewählte Fragen der Gemeinde- und Kategorialseelsorge“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 26 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (10. FS) abgeprüft.
    Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilleistungen:
    1. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Pastoraltheologie
    2. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Religionspädagogik

Aus Modul P 27 „Vertiefung in Kirchenrecht und Liturgiewissenschaft“:

  • P 27.3 „Staatskirchenrecht“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
  • P 27.4 „Zur Theologie und Anthropologie der Liturgie“ (Vorlesung) 1 SWS – 1,5 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 27 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (10. FS) abgeprüft. Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilleistungen:
    1. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus der Kirchenrecht
    2. Teil: eine Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen aus dem Liturgiewissenschaft

Aus Modul P 28/II „Theologische Abschlussarbeit“:

  • P 28.2 „Magisterarbeit“, 15 ECTS-Punkte
    Die Magisterarbeit wird im 9. Fachsemester angemeldet. Sie umfasst einen Bearbeitungszeitraum von 26 Wochen und erstreckt sich über WS und SoSe (9. und 10. FS); insgesamt werden mit der Magisterarbeit 30 ECTS-Punkte erworben.

Insgesamt können so im 10. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 15 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 25 bis P 28 erstrecken sich jeweils über das 9. und 10. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich.