Lehramt an Grundschulen (Unterrichtsfach)

Allgemeine Informationen

Studiengang
Lehramt an Grundschulen (Unterrichtsfach)
Abschlussgrad
Staatsexamen
Fachtyp
Unterrichtsfach
Studienform
Grundständiges Studium mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss
Studienbeginn
Das Studium kann zum 1. Semester nur zum Wintersemester begonnen werden
Regelstudienzeit
7 Fachsemester
Mindeststudienzeit
6 Fachsemester
Höchststudienzeit
Regelstudienzeit + 3 Semester
Unterrichtssprache
deutsch
Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)
Gesellschaftswissenschaftliche Studienanteile
Weiterführendes
Freier Bereich, EWS und GWS, Praktika, Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit), Erstes Staatsexamen, Missio Canonica

Bewerbung und Zulassung

Zulassungsmodus 1. Semester
Keine Zulassungsbeschränkung; kein NC
Eignungsfeststellungsverfahren
Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig
Zugangsvoraussetzungen
Für eine Immatrikulation ist die Hochschulreife erforderlich
Sprachkenntnisse
keine

Downloads

Prüfungs- und Studienordnung
Download als PDF (PDF, 123 KB)
Modulhandbuch
Download als PDF (PDF, 131 KB)
Modultabelle
Download als PDF (PDF, 36 KB)
Informationsblatt
Download als PDF (PDF, 439 KB)
Weitere Informationen der zentralen Studienberatung

Für diesen Studiengang ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zuständig.

Empfohlener Studienverlauf

Die Lehrveranstaltungen der Kombinationsfächer sind so abgestimmt, dass jedes Lehramtsfach weitestgehend überschneidungsfrei studiert werden kann. Überschneidungsfreiheit der jeweiligen Lehrveranstaltungen kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn der empfohlene Studienplan mit den pro Fachsemester vorgesehenen Veranstaltungen eingehalten wird.

Weiterführende Informationen zu Uhrzeit, Raum und Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im online-Vorlesungsverzeichnis „LSF“ (www.lsf.lmu.de).

Bitte beachten Sie auch die online-Belegfrist der einzelnen Lehrveranstaltungen in LSF und die während des SoSe stattfindende online-Anmeldung zu Prüfungen.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 1. Fachsemester besucht werden:

Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie I und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“:

  • P 1.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des WS mit einer Modulteilprüfung abgeprüft.
  • P 1.2 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Grundlagen der Theologie“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des WS mit einer Modulteilprüfung abgeprüft.

Aus Modul P 2 „Einführung in die Biblische Theologie“:

  • P 2.1 „Einleitung in das Alte Testament – Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des Sommersemesters (2. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.

Aus Modul P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“:

  • P 3.1 „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Diese Veranstaltung wird am Ende des Sommersemesters (2. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.

Insgesamt können so im 1. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 1, P 2 und P 3 erstrecken sich jeweils über 1. und 2. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist erst mit dem Besuch der im Sommersemester (2. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu den Modulprüfungen zu P 2 und P 3, die erst im SoSe (2. FS) stattfinden, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 2. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“:

  • P 1.3 „Einführung in die Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
  • P 1.4 „Grundlagen der Bayerischen Kirchengeschichte“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 2 „Einführung in die Biblische Theologie“:

  • P 2.2 „Einleitung in das Neue Testament - Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 2 (P 2.1 aus dem WS und P 2.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre für das Lehramt Grundschule I“:

  • P 3.2 „Planungsseminar Katholische Religionslehre für das Lehramt Grundschule“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 3 (P 3.1 aus dem WS und P 3.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Insgesamt können so im 2. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 3. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 4 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre für das Lehramt Grundschule II mit Grundlegung Praktische Theologie I“:

  • P 4.1 „Einführung in die Religionspädagogik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
  • P 4.2 „Fachdidaktisch-methodisches Seminar“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    (Die LV wird sowohl im WS als auch im SoSe angeboten)
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Zur Beachtung: Das „Religionsdidaktische Begleitseminar für das Lehramt Grundschule" P 4.3 ist eine verpflichtende Veranstaltung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum und muss in dem Semester belegt werden, in dem auch das genannte Praktikum absolviert wird. Studierende, die dieses Praktikum erst in einem späteren Semester absolvieren, belegen auch das Begleitseminar im selben, späteren Semester!

  • P 4.3 „Religionsdidaktisches Begleitseminar für das Lehramt Grundschule“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    (Die LV wird sowohl im WS als auch im SS angeboten)
    Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Aus Modul P 5 „Grundlagen der Systematischen Theologie I“:

  • P 5.1 „Einführung in den christlichen Glauben“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe (4. FS) abgeprüft.

Insgesamt können so im 3. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Das Modul P 5 erstreckt sich über 3. und 4. Fachsemester. Ein Abschluss dieses Moduls ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltung und erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung möglich.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollte im 4. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 5 „Grundlagen der Systematischen Theologie I“:

  • P 5.2 „Gotteslehre und Christologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 5 (P 5.1 aus dem WS und P 5.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 6 „Grundlagen der Systematischen Theologie II“:

  • P 6.1 „Einführung in die Moraltheologie“ (Vorlesung) 1 SWS – 1 ECTS-Punkt
  • P 6.2 „Handeln in Verantwortung“ (Vorlesung) 2 SWS – 2 ECTS-Punkte
  • P 6.3 „Einführung in die Sozialethik“ (Vorlesung) 1 SWS – 1 ECTS-Punkt
    Die Veranstaltungen P 6.1 bis P 6.3 werden im Rahmen einer verbundenen Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
  • P 6.4 „Einführung in die Fundamentaltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 2 ECTS-Punkt Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.

Aus Modul P 7 „Vertiefung in Biblischer und Historischer Theologie “:

  • P 7.1 „Grundlegung alttestamentlicher Exegese und Theologie“ (Übung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltung wird am Ende des Wintersemesters (5. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.

Insgesamt können so im 4. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Das Modul P 7 erstrecken sich über 4. und 5. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Wintersemester angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen aus der Vertiefungsphase sollten im 5. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 7 „Vertiefung in Biblischer und Historischer Theologie“:

  • P 7.2 „Jesus von Nazareth“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte

Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 7.3.1 bis WP 7.3.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 7.3.1 „Seminar Altes Testament 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 7.3.2 „Seminar Neues Testament 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 7.3.3 „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 7.3.4 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte

    Die Veranstaltungen des Moduls P 7 (P 7.1 aus dem SoSe und P 7.2 sowie die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung aus P 7.3.1 bis P 7.3.4 aus dem WS) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS (5. FS) abgeprüft.
    Zu Beachten: Die Modulprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen!
    1. Prüfungsteil: Prüfungsleistung zu den Lehrveranstaltungen P 7.1 und P 7.2.
    2. Prüfungsteil: Prüfungsleistung zu einer der gewählten Lehrveranstaltungen P 7.3.1 – P 7.3.4.
    Die Anmeldung zur Modulprüfung beinhaltet die Anmeldung zu beiden Prüfungsteilen.
    Das Modul kann nur dann abgeschlossen werden, wenn beide Prüfungsteile bestanden sind!

Insgesamt können so im 5. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 6 ECTS-Punkte besucht werden.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 6. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 8 „Grundlegung Praktische Theologie“:

  • P 8.1 „Grundfragen gottesdienstlichen Handelns“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 8.2 „Einführung in die Pastoraltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen P 8.1 und P 8.2 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS (7. FS) abgeprüft.

Insgesamt können so im 6. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 6 ECTS-Punkte besucht werden. Das Modul P 8 erstreckt sich über 6. und 7. Fachsemester. Ein Abschluss dieses Moduls ist mit dem Besuch der im Wintersemester (7. FS) angebotenen Lehrveranstaltung und erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung möglich. Die Anmeldung zur Modulprüfung zu P 8, die erst im WS (7. FS) stattfindet, erfolgt ebenso erst im WS.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 7. Fachsemester besucht werden:

Aus Modul P 8 „Grundlegung Praktische Theologie II“:

  • P 8.3 „Kirche, Recht und Pastoral“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die Veranstaltungen des Moduls P 8 (P 8.1 und P 8.2 aus dem SoSe und P 8.3 aus dem WS) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Modul P 9 „Grundlagen der Systematischen Theologie III“:

  • P 9.1 „Grundkurs Sozialethik“ (Vorlesung) 2 SWS – 2 ECTS-Punkte
  • P 9.2 „Gottesbilder und Transzendenzvorstellungen in den Religionen“ 1 SWS – 1 ECTS-Punkt
    Die Veranstaltungen des Moduls P 9 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft.

Insgesamt können so im 7. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 6 ECTS-Punkte besucht werden.

Im sog. freien Bereich (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. h LPO I) sind an der Ludwig-Maximilians-Universität München 0 - 12 ECTS-Punkte zu erwerben.

Die Veranstaltungen sind formell dem 7. FS zugeordnet. Die Veranstaltungen können auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt (empfehlenswert ab dem 5. FS) im Studium belegt werden.

Folgende Module/Lehrveranstaltungen sind im freien Bereich zu belegen:

Modul P 10 „Vertiefung Praktische Theologie“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 10.0.1 bis P 10.0.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 10.0.1 „Seminar Liturgiewissenschaft 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.0.2 „Seminar Pastoraltheologie 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.0.3 „Seminar Kirchenrecht 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 10.0.4 „Seminar Religionspädagogik 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird am Ende des WS abgeprüft.

Modul P 11 „Vertiefung Systematische Theologie“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 11.0.1 bis P 11.0.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.

  • P 11.0.1 „Seminar Dogmatik und ökumenische Theologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.0.2 „Seminar Fundamentaltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.0.3 „Seminar Moraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
  • P 11.0.4 „Seminar Sozialethik 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
    Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird am Ende des WS abgeprüft.