Der wissenschaftliche Nachwuchs ist für den Weiterbestand der Katholischen Theologie als universitärer Disziplin und für den Fortschritt der Forschung von entscheidender Bedeutung.
Mit 18 Lehrstühlen und Professuren sowie einer breiten interdisziplinären Vernetzung ins In- und Ausland bietet die Katholisch-Theologische Fakultät beste Voraussetzungen für eine Wissenschaftskarriere, aber auch für Karrierewege außerhalb der Universität. Wer sich für eine wissenschaftliche Laufbahn interessiert, sollte sich bereits während des Studiums über formale und fachliche Voraussetzungen und Anforderungen, Finanzierungsmöglichkeiten sowie den zukünftigen (Arbeits-)Alltag von Forschenden informieren. Über den „Weg in die Wissenschaft“ bzw. die einzelnen Schritte zur Professur informieren Sie folgende Infografiken:
Der Weg in die Wissenschaft: Lizentiat und Doktorat – Theologie und Kanonisches Recht
Doktorat
Der erste große Meilenstein auf dem Weg zur Professur und damit zu einer dauerhaften Forschungstätigkeit ist die Promotion zum Dr. theol. bzw. zum Dr. iur. can. (Doktorat der Theologie bzw. des Kanonischen Rechts). Im Doktorat wird die Befähigung zu besonders vertieftem wissenschaftlichem Arbeiten unter Beweis gestellt. Zentral ist eine eigenständige wissenschaftliche Leistung, die in der Doktorarbeit dargelegt wird. Die Promotion zum Dr. theol. bzw. zum Dr. iur. can. setzt ein theologisches Vollstudium und eine kirchliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 84 KB) voraus.
Lizentiat
Neben der Promotion zum Dr. theol. bzw. zum Dr. iur. can. gibt es in der katholischen Theologie noch die Promotion zum Lic. theol. bzw. zum Lic. iur. can. (Lizentiat der Theologie bzw. des Kanonischen Rechts). Das Lizentiat dient der fachlichen Spezialisierung. In der Lizentiatsarbeit wird die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten unter Beweis gestellt. Für Promotionsinteressierte ohne theologisches Vollstudium ist die Promotion zum Lic. theol. eine Möglichkeit, das Vollstudium nachzuweisen. Im Fach Kirchenrecht gibt es eine Besonderheit: Hier ist eine Promotion zum lic. iur. can. obligatorisch. Die Promotion zum Lic. theol. bzw. zum Lic. iur. can. setzt eine kirchliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 84 KB) voraus.
Eine Immatrikulation an der Fakultät ist für alle Promotionsarten möglich.
Lizentiat und Doktorat der Theologie | Lizentiat und Doktorat des Kanonischen Rechts |
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Promotionsordnung zum Lic. theol. und Dr. theol. (PDF, 148 KB) [english (PDF, 88 KB)] [français (PDF, 102 KB)] | Promotionsordnung zum Lic. iur. can. und Dr. iur. can. (PDF, 141 KB) |
Zuständigkeit: Dekanat Merkblatt des Dekanats (PDF, 161 KB) | Zuständigkeit: Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik |
Merkblatt (PDF, 84 KB) bzgl. der in den Promotionsordnungen geforderten Erteilung einer „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ |
Wir sind für Sie da
Beratung für Promotionsinteressierte und Promovierende mit im Inland erworbenen Studienabschlüssen | Beratung für Promotionsinteressierte und Promovierende mit im Ausland erworbenen Studienabschlüssen | Beratung speziell zum Studium des Kanonischen Rechts (Lic. iur. can., Dr. iur. can.) |
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Dr. Ivo Frankenreiter Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München C 213 ivo.frankenreiter@lmu.de +49 89 2180-2474 Sprechzeiten: n. V. |
Dr. Sebastian Walser Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München C 201 sebastian.walser@lmu.de +49 89 2180-2472 Sprechzeiten: n. V. |
Diego Lopez Jansa Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München C 311 lopez@kaththeol.lmu.de +49 89 2180-2484 Sprechzeiten: n. V. |
Der Weg in die Wissenschaft: Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin bzw. zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet der Katholischen Theologie oder im Kanonischen Recht an Universitäten. Am Ende eines Habilitationsverfahrens steht die Feststellung der Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fachgebiet. Auf dieser Grundlage kann schließlich die Lehrberechtigung oder Lehrbefugnis – die venia legendi – erteilt werden (vgl. Art. 65 BayHSchG). Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent“ oder „Privatdozentin“ verbunden. In Deutschland gilt eine Habilitation (oder eine vergleichbare Leistung) in den meisten Fällen als Voraussetzung für die Berufung auf eine Professur. Im Bereich der Katholischen Theologie sind darüber hinaus die einschlägigen Normen und Vorgaben der Kongregation für das Katholische Bildungswesen und der Deutschen Bischofskonferenz sowie die aktuellen Hinweise und Informationen des Katholisch-Theologischen Fakultätentages zu beachten.
Besonders sind auf die in den Vorgaben erwähnten Besonderheiten bei der Habilitation und Berufung von Nichtpriestern sowie das entsprechende Merkblatt des Erzbischöflichen Ordinariats München (PDF, 81 KB) hinzuweisen. Es wird empfohlen, für den Nachweis des mindestens einjährigen praktischen Einsatzes in der Pastoral nach Akkomodationsdekret Nr. 9 (vgl. HabilO §3 Abs. 1 Nr. 4) rechtzeitig (am besten schon während der Promotion) mit dem Ordinariat Kontakt aufzunehmen.
Aktuelle Statistiken zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Katholischen Theologie und zur Prognose für die nächsten Jahre finden Sie unter Emunds, Bernhard; Hagedorn, Jonas (2017): Zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland, in: Religion(en) in der Einwanderungsgesellschaft (JCS 58), S. 341-403.
Die Beschäftigung an der Universität während des Studiums, der Promotion und der Habilitation fällt unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Kern des Gesetzes ist die Befristung von Verträgen an der Universität auf maximal sechs Jahre während der Promotion sowie weitere sechs Jahre während der Habilitation. Weiterführende Informationen finden sich bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) (v. a. 15 populäre Irrtümer zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Umsetzung der Coronanovelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes) sowie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (v. a. FAQ zum WissZeitVG).
Habilitation in einem bestimmten Fachgebiet der Katholischen Theologie oder im Kanonischen Recht |
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Habilitationsordnung für die Katholisch-Theologische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 1. Juni 2005 (PDF, 88 KB) |
Zuständigkeit: Dekanat |
Merkblatt bezüglich der Erteilung eines Zeugnisses des Erzbischofs von München und Freising nach HabilO §3 Abs. 1 Nr. 4 bzw. §3 Abs. 2 Nr. 4 (PDF, 81 KB) |
Promotion und Habilitation: FAQ
Laut den Normen zur Erteilung des Nihil obstat bei der Berufung von Professoren der Katholischen Theologie an den staatlichen Universitäten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 25.03.2010, Nr. 7 wird von Professorinnen und Professoren der Katholischen Theologie "das einschlägige – im Regelfall theologische – kanonische Doktorat gefordert".
Die Vorgaben zum Erlangen des Dr. theol. nach der Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU beinhalten verschiedene Leistungsnachweise und Ergänzungsprüfungen sowie das Doktorexamen. Diese Leistungen decken im Umfang das Theologische Vollstudium ab. Lehramtsstudierende können das theologische Vollstudium darüber hinaus über das Lizentiat erlangen.
Für den Lic. theol. und Dr. theol. sind laut PromO § 4 Abs. 1 Nr. 4 und §15 Abs. 1 Nr. 4 "an sprachlichen Voraussetzungen lateinische und griechische Sprachkenntnisse gemäß KMBek vom 07. März 1978 Nr. MD I - 2/188 205 (KMBl I S. 96) [erforderlich]; sind diese Nachweise bereits zu Beginn des Hochschulstudiums erbracht, ist im Regelfall auch der Nachweis des Hebraicum erforderlich; andernfalls sind Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache nachzuweisen; wird eine wissenschaftliche Arbeit aus einem Fach der Fächergruppe Biblische Theologie vorgelegt, ist der Nachweis des Hebraicum unabdingbar."
Es besteht die Möglichkeit, sich für ein Promotionsstudium an der KThF einzuschreiben.
Ja, auch mit Lehramt Grundschule oder Mittelschule ist eine Promotion in der Katholischen Theologie möglich. Allerdings müssen zusätzliche Ergänzungsprüfungen abgelegt werden.
Promotion und Habilitation: A - Z
- Beratung
- Wir sind für Sie da
- Ergänzungsprüfungen
- Nichtvertieft Lehramtsstudierende (z. B. LA RS, MS, GS) müssen nach § 15 Abs. 5 PromO zum Erlangen eines Dr. theol. zusätzlich Ergänzungsprüfungen in den Fächern, die im Studium nicht oder nicht ausreichend worden berücksichtigt sind, ablegen.
- Finanzierung & Fördermöglichkeiten
- Übersicht
- Graduate Center (LMU)
- Das GraduateCenterLMU ist die zentrale Koordinations-, Beratungs- und Serviceeinrichtung zum Thema Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
- Habilitationsordnung
- Zum Download (PDF, 88 KB).
- Kirchenrechtliches Studium
- Zuständig ist das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik.
- Kirchliche Vorgaben
- Die wichtigsten Vorgaben von kirchlicher Seite finden sich in der Datei Berufung von Professoren und Professorinnen der Katholischen Theologie Normen – Vorgaben – Informationen (DBK - Kommission VIII, Nr. 38), 2014. Besonders zentral darin sind: Die Normen zur Erteilung des Nihil obstat, die Auszüge aus dem Akkomodationsdekret, die Handreichung der DBK zur pastoralen Erfahrung als Berufungsvoraussetzung und das Rundschreiben der DBK bezüglich der theologischen Promotion von Lehramtsstudierenden.
- Promotionsordnung
- Zu den Promotionsordnungen.
- Rigorosum
- Andere Bezeichnung für das Lizentiat- und Doktorexamen, also die Abschlussprüfungen zur Erlangung des Lic. theol. bzw. Lic. iur. can. und Dr. theol. bzw. Dr. iur. can.
- Theologisches Vollstudium
- Bezeichnung eines umfassenden und bezüglich des Umfangs kirchlich geregelten Studiums der Katholischen Theologie. Einzelheiten finden sich in den Kirchlichen Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses vom 16. Juni 2016 (DBK Nr. 105).
- WissZeitVG
- Abkürzung für Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
- Zulassungsvoraussetzungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen für den Lic theol. (§4 PromO) und Dr. theol. (§15 PromO) umfassen die Kategorien Theologisches Studium, Sprachkenntnisse, Leistungsnachweise (Hauptseminarscheine), mündliche Einzelprüfungen und Ergänzungsprüfungen. Einzelheiten sind den §§ in der Promotionsordnung zu entnehmen.
Abgeschlossene Promotionen
- Stand: Forschungsbericht 2019
- Gábor Kiss
- Die Liturgische Reform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in Ungarn. 2021.
- Maria Lang
- Die Apostelgeschichte als Geschichte Christi. Zur christologischen Basis des lukanischen Kirchenbildes. 2021.
- Andreas Köbinger
- Monotheismus und Gewalt. 2021.
- Juliane Eckstein
- Die Isotopieanalyse. Eine Methode zur Klärung schwieriger Lexeme, angewandt auf Ijob 6–7. 2021.
- Jorge Nazareno
- Der Mensch in der Welt von heute: ein Gespräch zwischen dem Personverständnis Romano Guardinis und dem Menschenbild der Pastoralkonstitution "Gaudium et spes". 2020.
- Andrea Michl
- Die Apostolische Paenitentiarie. 2020.
- Regina Maria Frey
- Politisch, professionell und katholisch? Inhaltsanalyse zum „Proprium chatholicum“ des Rheinischen Merkur in seiner politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Berichterstattung. 2019.
- Wolali Kokouvi Afatchao
- Die Mitverantwortung der afrikanischen Bischöfe in der Missionstätigkeit der Kirche (c. 782 § 2 CIC/1983) in Bezug auf Priestermangel in Europa. 2019.
- Thomas Ackermann
- Die Begründung des Kirchenrechts bei Klaus Mörsdorf und Peter Huizing im Licht des Zweiten Vatikanischen Konzils und nachkonziliarer kirchenamtlicher Stellungnahmen. 2019.
- Robert-Josip Mirtovic
- Niklas Luhmanns systemtheoretische Analysen des Erziehungssystems. Rekonstruktion und pädagogische Kritik. 2019.
- Maximilian Gigl
- Die religiöse Bedeutung von Sakralbauten in der säkularen Gesellschaft. 2019.
- Markus Schmitt
- Das religiöse Profil König Ludwigs II. von Bayern im Spannungsfeld von Staatskirchentum und persönlicher Frömmigkeit. 2019.
- Lukas Hetzelein
- Zeichen im Matthäusevangelium: eine exegetische Studie zu den σημεῖον-Texten des ersten Evangeliums. 2019.
- Florian Schwarz
- Kirchen- und rechtsgeschichtliche Untersuchungen zur Strafe des Exils in der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts. 2019.
- Christoph Weber
- Ressourcengerechtigkeit am Beispiel mineralischer Rohstoffe. 2019.
- Bernd Ziegler
- Eine globale Moralerziehung. Studie zur Applizierbarkeit von Dietrich Benners moralpädagogischen Überlegungen auf das Globale Lernen. 2019.
- Anton Merkl
- Vermögensfähigkeit und Vermögensverzicht von Ordensleuten. 2019.
- Veronika Bogner
- Xenotransplantation als Herausforderung für Identität und Lebensführung: theologische, ethische und praktische Aspekte. 2018.
- Stefan Berkmüller
- Schriftauslegung und Bibelgebrauch bei Isidor von Pelusium. 2018.
- Simon Mbeera
- Die Rezeption der Liturgiereform nach dem zweiten Vatikanischen Konzil im Erzbistum Kampala, Uganda. 2018.
- Markus Welte
- Die christologische Hermeneutik Bernhard Weltes. Bernhard Weltes Hermeneutik des christlichen Glaubens und der dogmatischen Christusverkündigung für das neuzeitliche Seinsverständnis. 2018.
- Wolfgang Lingl
- Familie und Migration. Eine sozialethische Untersuchung des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen unter besonderer Berücksichtigung menschenrechtlicher Gesichtspunkte. 2017.
- Veronika Weidner
- The Riddle of Divine Hiddenness. 2017.
- Ulrich Tammler
- Albert Michael Koeniger (1874–1950). Aus dem Leben und Wirken eines schwäbisch-bayerischen Kanonisten. 2017.
- Nicole Katrin Rüttgers
- Die Vaterschaft Gottes im Jeremiabuch. Eine synchrone Analyse. 2017.
- Niccolo Steiner
- Diego Laínez und Alfonso Salmerón – Zwei Jesuitentheologen auf dem Tridentinum. Ihr Beitrag zur Eucharistie- und Messopferthematik. 2017.
- Matthias Nowotny
- Ein unvollendet, vollendetes Leben – Leben und Werk des Kanonistiken Karl Hoffmann. 2017.
- Katharina Ebner
- Religion im Parlament. Homosexualität als Gegenstand parlamentarischer Debatten im Vereinigten Königreich und in der Bundesrepublik Deutschland (1945–1990). 2017.
- Jorgiano Dos Santos da Silva
- „Füllet die Erde und macht sie euch untertan!“ Strukturen einer alttestamentlich begründeten Schöpfungstheologie und deren Konsequenzen für eine biblisch orientierte Umweltethik. 2017.
- John Vara
- Interactions upon human life Indian society under the influence of new biomedical methods of research and treatment. 2017.
- Gian-Andrea Aepli
- Identität und Dialog: der Ökumeniker Oscar Cullmann im Spannungsfeld von Katholizismus und Protestantismus. 2017.
- Florian Haider
- Die Würde des Christen. Die Bedeutung des Übernatürlichen für Dogmatik und Moral bei Matthias Joseph Scheeben. 2017.
- Bijoy Augustine Marrotickal
- Reception of ‘Nostra Aetate’ in Asia: A Critical Study of the Documents of the FABC on the Church’s Relation with other Religions. 2017.
- Andrea Männer
- Stimmen aus Maria-Laach/Stimmen der Zeit. Die Jesuitenzeitschrift und ihre Redaktion vom Ersten Vatikanischen Konzil bis zum Zweiten Weltkrieg. 2016.
- Valdas Kužulis
- Genese, Heranbildung und Eigenart des Staatskirchenrechts in den litauischen Verfassungen und den Abkommen mit dem Heiligen Stuhl. 2016
- Peter Georg Stier
- Die Augustiner-Chorherren von Windesheim. Die Leitung der Kongregation im rechtsgeschichtlichen Vergleich der Konstitutionen. 2016.
- Peter Georg Stier
- Das Verhältnis von Bischöfen und Ordensleuten in den Notae directivae „Mutuae relationes“. 2016.
- P. Noach Heckel
- Die Grundpflicht der Gläubigen zur Wahrung der communio cum Ecclesia gemäß c. 209 § 1 CIC und der staatliche Kirchenaustritt in Deutschland. 2016.
- Monika Ertl
- Göttliche Vergeltung in der Apostelgeschichte unter Berücksichtigung des literarischen Umfelds. 2016.
- Max Ortner
- Die Entwertung des Gesetzlichkeitsprinzips und des Analogieverbotes durch die Generalnorm des Kanon 1399 CIC/1983. 2016.
- Maria Kotulek
- Angehörige von Menschen mit Demenz seelsorglich begleiten: ein diakonisch-liturgischer Kurs. 2016.
- Sebastian Kistler
- Wieviel Gleichheit ist gerecht? Sozialethische Untersuchungen zu einem nachhaltigen und gerechten Klimaschutz. 2016.
- Dominik Schindler
- Der Kairos im Chronos der Geschichtlichkeit. Michael von Faulhaber als Bischof von Speyer (1911-1917). 2016.
- Andreas Kowatsch
- Zwischen Gestern und Morgen. Willibald M. Plöchl und die Reform des katholischen Kirchenrechts. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Zeitschrift “Österreichisches Archiv für Kirchenrecht (ÖAKR)“. 2016.
- Toni Kapfelsperger
- Staatsleistungen an die Katholische Kirche in Bayern, insbesondere deren Entwicklung seit 1919 und Möglichkeiten zu deren Ablösung. 2015.
- Tobias Weber
- Die Normen zu den katholischen Pfarrmatrikeln im Bistum Regensburg bis zum Codex Iuris Canonici von 1983. 2015.
- Sabine Konrad
- Die Konkordatsehe in Spanien. 2015.
- Rebecca Milena Fuchs
- Vita Iaeta. Zur Anschauung von 'Leben' bei Hildegard von Bingen (1089-1179). 2015.
- Polycarp Ibekwe
- Die Identität der katholischen Priester im Licht des II. Vatikanums und das priesterliche Leben in Igbo-Diözesen Nigerias – eine theologisch-rechtliche Untersuchung. 2015.
- Michael Weiler
- Schmerz in guter Schöpfung. Zur Theodizeerelevanz der Erbsündenlehre. 2015.
- Matthias Nowotny
- „Dritter“ Weg und KAGH – Geschichte, Struktur, Zusammenhänge. 2015.
- Marc Johannes Kalisch
- Die Zuständigkeit zur Ordnung der Liturgie. Der Weg vom Zentralismus zur Einbeziehung der Verantwortung der Autoritäten unterhalb des Heiligen Stuhles. 2015.
- Manfred Pollner
- Hebräische Vorlage oder spätere Textentwicklung? Untersuchungen zur Textgestalt der Vetus-Latina-Fragmente des Jeremiabuchs und deren Lesartendifferenzen gegenüber der alexandrinischen und masoretischen Textform. 2015.
- Julia Blanc
- Subsidiarität und Öffentliche Theologie als Gradmesser für den Ökokatholizismus. Eine Untersuchung an ausgewählten Ländern und Institutionen in Europa. 2015.
- José Eusebio Pérez Mayo
- Hausgemeinden und kirchliche Ämter im Hirten des Hermas. 2015.
- Gudrun Nassauer
- Heil sehen. Strategien anschaulicher Christologie in Lk 1–2. 2015.
- Daniela Schrader
- Vertretungsmacht bei Rechtsgeschäften über Kirchenvermögen - kirchenrechtliche Anforderungen und deren Relevanz im staatlichen Rechtskreis. 2015.
- Benjamin Großhauser
- Zwischen Struktur und Pastoral: Die Neuordnung pfarrlicher Strukturen am Beispiel des Strukturplans des Bistums Eichstätt 2003 – eine Entlastung für pastorale Mitarbeiter? 2015.
- Andrea Michl
- Die Sühnestrafen des kanonischen Rechts. 2015.
- Alexander Kuhn
- Das munus docendi des Diözesanbischofs im Licht des CIC und des Direktoriums für den Hirtendienst der Bischöfe. 2015.
- Adrián J. Taranzano
- El futuro pericorético de la promesa. Un acercamiento a la escatologia-pleromatologica de Jürgen Moltmann. 2015.
Abgeschlossene Habilitationen
- Stand: Forschungsbericht 2019
- Andreas Kowatsch
- "Ecclesia particularis" als Rechtsbegriff und dessen Bedeutung für die Anwendung personaler Kriterien in der Umschreibung von Teilkirchen. 2019.
- Peter Juhás
- Kumulative Habilitation. 2019.
- Huber Schröcker
- Hermeneutik der Vollkommenheit. Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen den Eigenschaften Gottes. 2018.
- Jochen Ostheimer
- Kritik der sozialen Gerechtigkeit. Eine Auseinandersetzung mit zentralen Positionen der liberalen politischen Philosophie. 2017.Habilitationsförderpreis der Münchner Universitätsgesellschaft 2017.
- Martin Rehak
- Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche. Geschichte - Ekklesiologie - Kirchenrecht. 2016.
- Stefan Kopp
- Volkssprachliche Verkündigung in den Diözesanritualien des deutschen Sprachgebietes. Eine Untersuchung der Modellansprachen vom späten 15. Jahrhundert bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil. 2015.
- Christian Blumenthal
- Basileia bei Lukas. Studien zur erzählerischen Entfaltung der lukanischen Basileiakonzeption. 2015.
- Michael Seewald
- Theologie aus anthropologischer Ansicht. Der Entwurf Franz Oberthürs als Beitrag zum dogmatischen Profil der Katholischen Aufklärung. 2015. Karl-Rahner-Preis für theologische Forschung 2016.
- Katharina Karl
- Religiöse Erfahrung und Entscheidungsfindung. Eine empirisch-pastoraltheologische Studie zur Biografie junger Menschen in Orden und geistlichen Gemeinschaften im deutschsprachigen Raum. 2014.
- Stephan Witetschek
- Thomas und Johannes – Johannes und Thomas. Eine detaillierte Neubewertung des Verhältnisses zwischen den Logien des Thomasevangeliums und dem Johannesevangelium. 2014.
- Tamás Czopf
- Neues Volk Gottes? Zur Geschichte und Problematik eines Syntagmas. 2014.
- Hans-Georg Gradl
- Buch und Offenbarung. Medien und Medialität der Johannes-Apokalypse. 2013.
- Herbert Schmid
- Sethianer und Christen. Ein Beitrag zur Diskussion um den kirchengeschichtlichen und religionsgeschichtlichen Begriff der „Gnosis“. 2013.
- Alexander Nawar
- Ordinationsliturgie und Amtsverständnis. Zwischen Beauftragung und Sakrament. Zu den Gottesdiensttraditionen evangelisch-lutherischer Landeskirchen. 2013.
- Hansjörg Schmid
- Islam im europäischen Haus. Wege zu einer interreligiösen Sozialethik. 2012.
- Herbert Stettberger
- Empathische Bibeldidaktik. 2012.
- Carola Fleck
- Religiöse Bildung im Elementarbereich. 2011.
- Holger Dörnemann
- Kirchenpädagogik. 2011.
Darüber hinaus wirken die Mitglieder unserer Fakultät auch bei der Betreuung und Begutachten externer Dissertationen und Habilitationen sowohl in den theologischen als auch in verwandten Fächern mit.
Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite sind nicht rechtsverbindlich. In Streit- und Zweifelsfällen sind allein die Promotions- und Habilitationsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät in ihrer Auslegung durch den Promotionsausschuss und den Fakultätsrat bzw. die entsprechenden kirchlichen Bestimmungen maßgeblich.