Profil des Lehrstuhls

Verortung des Lehrstuhles innerhalb der Kirchenrechtswissenschaft und Erläuterung seiner Schwerpunkte.

Die Katholische Kirche regelt ihre eigenen Angelegenheiten durch interne Rechtsnormen. Zu diesen Angelegenheiten gehören z.B. die interne Organisationsstruktur, die Glaubenslehre und die gottesdienstlichen Handlungen. Die Gesamtheit dieser Normen wird als Kirchenrecht oder kanonisches Recht bezeichnet. Es steht somit im Schnittbereich von Recht und Religion. Die zentralen Gesetzbücher sind der Kodex des kanonischen Rechts (1983) und der Kodex der Kanones der Ostkirchen (1990).

Die Schwerpunkte dieses Lehrstuhls sind:

  1. Theologische Grundlegung des Kirchenrechts: Welche Fundamente bietet die katholische Glaubenslehre für die Existenz des Kirchenrechts?
  2. Allgemeine Normen: Damit ist das erste Buch des CIC (Kodex des kanonischen Rechts) gemeint. Es beinhaltet generelle Regelungen z.B. hinsichtlich der Rechtsquellen, Rechtssubjekte und Rechtshandlungen.
  3. Verfassungsrecht: Das zweite Buch des Kodex befasst sich mit der Kirche als Volkes Gottes. Hier sind die Rechte und Pflichten der einzelnen Gläubigen ebenso verankert wie die verfassungsmäßigen Ebenen der Kirche und die Leitungsämter. Außerdem wird hier das Vereinsrecht geregelt, obwohl es kein „Verfassungsrecht“ im eigentlichen Sinn ist.
  4. Orientalisches Kirchenrecht: Zur katholischen Kirche gehören auch 22 orientalischkatholische Kirchen, die ihr eigenes Recht besitzen. Ihre gemeinsame Rechtsquelle ist der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen) von 1990.

Aktuelle Themenfelder

Aufgabe des Lehrstuhls ist sowohl die Grundlagenforschung als auch die Behandlung aktueller, für Kirche und Gesellschaft relevanter Fragen. Was ist Recht und was ist Kirchenrecht im Besonderen? Wie lässt es sich rechtsphilosophisch, rechtstheoretisch und theologisch erklären (Grundlegung des Kirchenrechts)? Mit welchen Methoden ist es folglich zu behandeln (Allgemeine Normen)? Wie ist das Verhältnis dieser Erscheinungsform von Recht gegenüber dem staatlichen Recht oder dem internen Recht anderer Konfessionen und Religionen zu sehen? Welche Stellung haben die einzelnen Menschen in dieser Rechtsordnung, sei es dass sie selbst der Kirche angehören oder nicht (Allgemeine Normen, Verfassungsrecht)? Wie geht die Kirche in ihrer Rechtsordnung mit interner Vielfalt (Orientalisches Kirchenrecht) sowie mit externer Vielfalt (vergleichendes Recht der Religionen) um?

Die Vielfalt in Einheit zu leiten (Verfassungsrecht), ist ein zentrales Anliegen von Papst Franziskus. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die rechtliche Gestalt der Römischen Kurie sowie der Bischofskonferenzen. Auf der Ebene der Pfarreien und Diözesen werden der demographische Wandel und die Migration spürbar, die das Verfassungsrecht und das Orientalische Kirchenrecht vor neue Herausforderungen stellen. Derartige aktuelle Entwicklungen kritisch zu reflektieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, gehört ebenso zu den Aufgaben der Kanonistik wie die Aufarbeitung und Systematisierung des Rechtsstoffes.