Workshop "Einzelverwaltungsakte in der Praxis" für Studierende
Drei Fachleute aus der Praxis berichteten am 8. November 2024 von der Arbeit mit Einzelverwaltungsakten in ihren Diözesen.
Drei Fachleute aus der Praxis berichteten am 8. November 2024 von der Arbeit mit Einzelverwaltungsakten in ihren Diözesen.
Theorie und Praxis gehen Hand in Hand. Zumindest in der Theorie. In der Praxis sieht es manchmal ganz anders aus. Auch das Kirchenrecht ist von diesem Umstand nicht ausgenommen. Ein Grund für Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann am Freitag, den 8. November 2024, zu einem Workshop an der LMU München einzuladen. Die Veranstaltung trug den Titel „Einzelverwaltungsakte in der Praxis“.
Als Referenten berichteten drei Fachleute aus verschiedenen deutschen Diözesen direkt aus ihrer täglichen Praxis mit Einzelverwaltungsakten.
Den Anfang machte Herr Lic. iur. can. Christian Klüner aus der Diözese Aachen. Anhand eines Einzelfalles aus dem Bereich des Sakramentenrechts arbeitete er im Diskurs mit den Studierenden die diesbezüglichen kirchenrechtlichen Herausforderungen und praktischen Problemstellungen heraus.
Dr. Klaus Kottmann aus der Erzdiözese Hamburg legte anschließend im zweiten Teil des Workshops seinen Schwerpunkt auf Anwendungsbeispiele zu Dispensen. Dabei wurden sieben für den Arbeitsalltag typische Fallbeispiele gemeinsam bearbeitet und diskutiert.
Zu guter Letzt referierte Dr. iur. can. Marcus Nelles aus der Erzdiözese München und Freising. Sein Thema: „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare“. Der Wahl des Titels entsprechend war dann auch der Vortrag: Er behandelte nicht nur graue Theorie, sondern war heiter selbstironisch gestaltet und versehen mit einigen Anekdoten.
Den Referenten sei herzlich für die von ihnen gewährten Einblicke gedankt. Der Bericht vom Geschehen vor Ort trägt immer eine gewisse Faszination in sich. Dies hat sich etwa daran gezeigt, dass der gesamte Workshop fünf Stunden lang von über 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufmerksam verfolgt und anregend diskutiert wurde.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Es ist gelungen, anhand von aktuellen Fällen und Vorgehensweisen eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Die drei Referenten verstanden es ausgezeichnet, Kirchenrecht anschaulich darzustellen und Studierenden einen Einblick hinter die Kulissen der kirchlichen Verwaltung zu geben.
Text u. Bild: Korbinian Olbrich