Auf der 8. ICLARS-Konferenz in Palermo (01.-03.09.2026) leitete Prof. Berkmann das Panel „Religion before European Courts: Rights, Speech and Regulation” und hielt ein Referat zum Thema „Concordats as a Means of Cooperation: Does the ECtHR Consider them Neutral or Discriminatory?” Anhand von Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, prüfte er, ob der Abschluss von Konkordaten diskriminierend ist, weil er sich auf die katholische Kirche beschränkt. Die einschlägigen Fälle betreffen Kirchenfinanzierung, Steuerbefreiungen, Altersvorsorge für Geistliche und die Anerkennung religiöser Ehen. Das jüngste Urteil vom 11.06.2026 betrifft den Nicht-Abschluss eines Vertrags mit den Zeugen Jehovas in Italien. Berkmann kam zu dem Ergebnis, dass der Gerichtshof Konkordate als verbreitetes Kooperationsinstrument anerkennt und nicht per se für diskriminierend hält, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Das international zusammengesetzte Panel befasste sich außerdem mit der Wissenschaftsfreiheit von Theologieprofessoren, Blasphemie, der Taufbuchlösung und dem EU-Gesetz über digitale Dienste. ICLARS (International Consortium for Law and Religion Studies) ist ein internationales Netzwerk von Fachleuten aus dem Bereich Recht und Religion. Die diesjährige Konferenz zum Thema “State Neutrality and Cooperation with Religion: Protecting Freedom of Religion or Belief without Discrimination” versammelte über 250 Teilnehmende aus der ganzen Welt.
Text und Bild: Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann