NomoK@non-Fachkolloquium „Europa und die katholische Kirche“

„Europa und die katholische Kirche. Kontinentale Ebene im Kirchen- und Religionsrecht“ – unter diesem Titel fand am Freitag, den 21. November 2025 an der LMU ein weiteres NomoK@non-Fachkolloquium statt, an dem etwa 60 Personen teilgenommen haben, wobei eine Teilnahme sowohl präsentisch, als auch digital möglich war. Veranstaltet und moderiert wurde das Fachkolloquium von dem Herausgeber der Internetzeitschrift NomoK@non, Herrn Prof. Dr. Dr. Burkard Berkmann.

Das Wachsen der Europäischen Gemeinschaft und später der Europäischen Union führte dazu, dass es eines kirchlichen Gegenübers bedurfte, was schließlich zur Gründung der „Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft“ (COMECE) führte. Ziel des Kolloquiums war es, zwei Experten dieses Schnittbereichs zusammenzubringen.

In seiner Einführung wies Prof. Dr. Dr. Berkmann darauf hin, dass schon der Name der Zeitschrift „NomoK@non“, bestehend aus den Bestandteilen „Nomos“ für das staatliche Recht und „Kanon“ für das kirchliche Recht, auf genau diesen Schnittbereich hinweist, sodass sich das Fachkolloquium sehr gut in das Anliegen der Zeitschrift einfügt, eben diese beiden Rechtsbereiche zusammenzuführen. Aus kirchlicher Sicht war das Bestärken der kontinentalen Ebene ein wichtiges Anliegen von Papst Franziskus, ein Anliegen, für das sich aber etwa auch die vergangene Bischofssynode stark machte. Einer der weltweit zwölf kontinentalen oder regionalen Verbänden von Bischofskonferenzen sei die COMECE. Franziskus habe sie als eine „Brücke“ zwischen den Teilkirchen und den Institutionen der Europäischen Union bezeichnet. Aber auch aus europarechtlicher Sicht wird der Dialog von Kirche und EU gefordert, wovon in besonderer Weise Art. 17 Abs. 3 AEUV zeugt, der diesen Dialog als Aufgabe der Union normiert. Ein Dialog, der von beiden Seiten als wichtig erachtet wird und der im NomoK@non-Fachkolloquium eine wissenschaftliche Reflexion finden sollte.

Der erste Referent, Dr. Michael Kuhn, von 2009 bis 2018 Stellvertretender Generalsekretär der COMECE, legte in seinem Vortrag „Die COMECE – eine Unbekannte“ die Sicht eines langjährigen Praktikers dar. Dabei orientierte er sich ausgehend von den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils an der Geschichte derselben. Er zeigte auf, dass es bereits 1956 Vorläufer der schließlich im Jahr 1980 gegründeten COMECE gab. In der Gründungsurkunde wurde die Aufgabe derselben, im Geiste der Kollegialität eine stärkere Einheit unter den Bischöfen und mit dem Heiligen Stuhl in Bezug auf pastorale Fragen, welche die Europäischen Gemeinschaften betreffen, zu fördern. Die Aufgaben der COMECE sind daher sowohl kircheninterne, als auch externe (als Gegenüber zur EU). Kuhn berichtete hierbei über die praktische Arbeit der COMECE und die Ausgestaltung dieses Dialogs.

Prof. Dr. Stefan Korioth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht sowie Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU, sprach als zweiter Referent über „Das EU-Recht und die katholische Kirche – zwischen Dialog und Freiheitsgewähr“. Zu Beginn stellte er klar, dass der EU keine Zuständigkeit bezüglich der Religionsgemeinschaften zukäme, es also kein europäisches Religionsrecht gibt, wohl aber religionsrelevantes europäisches Recht. Dies hänge mit der besonderen Gestalt und Wirkungsweise der Union und des Unionsrechts zusammen. Hier zeige sich eine zunehmende Aufmerksamkeit. Das Geflecht der religionsrelevanten Normen zwischen Union und Mitgliedsstaaten sei zunehmend komplex und vielschichtig. In seinem Vortrag ging er auf einige relevante Rechtsgrundlagen wie Art. 17 und 19 AEUV ein. Einen Schwerpunkt legte er auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, ein Thema das nicht zuletzt durch die kürzlich ergangene Entscheidung des BVerfG im Fall Egenberger äußerst aktuell ist. Diese zeige, dass auch unter Einbeziehung europäischer Vorgaben zur Nichtdiskriminierung Raum verbleibt, die Vorstellung des kirchlichen Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Nach diesen Referaten blieb noch ein wenig Raum für ein Gespräch zwischen den Referenten und Impulse aus dem Publikum, etwa hinsichtlich der Änderung in der Haltung des BVerfG gegenüber den europäischen Gerichten oder der Frage nach der Umsetzung des Dialogs zwischen EU und Religionsgemeinschaften.

Wie Prof. Berkmann in seinem Schlusswort hervorhob, fand die Beschäftigung der Zeitschrift mit dem Thema „Europa und die katholische Kirche“ mit dem Fachkolloquium keine Ende, sondern mehr einen Anfang, insofern diesbezüglich eine Sonderausgabe geplant ist, zu der bis Ende März 2026 noch ein „Call of Papers“ läuft.

Bericht: Lukas Brechtel