Fachkolloquium „Digitalisierung in der kirchlichen Verwaltung“
Bericht über das NomoK@non Fachkolloquium „Digitalisierung in der kirchlichen Verwaltung“ vom 1. Juni 2026
Bericht über das NomoK@non Fachkolloquium „Digitalisierung in der kirchlichen Verwaltung“ vom 1. Juni 2026
Am Montag, den 1. Juni 2026 fand von 16:15 bis 18:00 Uhr unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann erneut ein NomoK@non Fachkolloquium statt ‒ ein hybrides Veranstaltungsformat, das halbjährlich stattfindet und zwei Experten zu einem bestimmten Thema diskutieren lässt. Dieses Mal widmete es sich dem Thema der „Digitalisierung in der kirchlichen Verwaltung“. Dass es sich hierbei um eine hochaktuelle Fragestellung handelt, die gerade auch in der Verwaltungspraxis derzeit viele beschäftigt, zeigte sich hierbei insbesondere schon an der vergleichsweise hohen Teilnehmerzahl von 90 Personen.
Digitalisierung ist allgegenwärtig und gerade deswegen muss sich auch das Kirchenrecht damit befassen. Mit dieser Aussage wies Prof. Berkmann in seiner Einleitung pointiert auf die Notwendigkeit und das bleibende Desiderat hin, sich kirchenrechtlich mit der Frage der Digitalisierung auseinanderzusetzen. Indem mit Herrn Prof. Dr. Michael-Andreas Nobel und Herrn Volker Laube zwei Experten, die sich in ihrer täglichen Arbeit aus verschiedenen Positionen mit genau solchen Fragen beschäftigen, gewonnen werden konnten, sollte das NomoK@non Fachkolloquium zu dieser Auseinandersetzung einen Beitrag leisten.
Prof. Dr. Michael-Andreas Nobel, Associate professor an der Faculty of Canon Law der Saint Paul University in Ottawa, widmete seinen Vortrag dem Thema „Digitale Kommunikations- und Informationstechnologien bei Akten der Verwaltung und Verwaltungsakten im kirchlichen Recht“. Anhand der Leitfrage „Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können elektronische Verfahren mit den Formanforderungen des kirchlichen Verwaltungsrechts vereinbar sein?“ beleuchtete er verschiedene Aspekte von Formanforderungen, über Datenschutz und technische Sicherung bis hin zu staatlichen Vorgaben. Als entscheidende Schlagworte hob er in seinen Erörterungen die Aspekte der Authentizität, Integrität und Beweisbarkeit hervor, die bei elektronischen Dokumenten hinreichend gegeben sein müssen. Dies hat insofern eine besondere Relevanz, als dass er schließlich zum Schluss kam, dass der CIC/1983 keine bestimmte technische Form von Verwaltungsakten verlange, sondern die Sicherung deren rechtlicher Funktionen.
Volker Laube, Kanzler der Erzdiözese München und Freising, nahm die Funktion des Experten aus der Praxis ein. Sein Vortrag hatte deshalb zum Ziel, einen „Problemaufriss aus der Verwaltungspraxis“ zu bieten. Anschaulich zeigte er dabei etwa auf, wie komplex sich die vollständige Modellierung digitaler Verfahren ohne Medienbrüche darstellt, oder aber auch wie groß der Aufwand ist, um für eine hinreichende Sicherung digitaler Daten zu sorgen. Trotzdem bilde die Digitalisierung eine Lösung, um langfristig innerhalb der Verwaltung Geld sparen zu können. Deshalb sei eine kirchenrechtliche Beschäftigung mit dem Thema und eine Beantwortung zentraler Fragen von besonderer Dringlichkeit - etwa der Frage, welche Sicherungen kirchenrechtlich notwendig und ausreichend sind.
In der darauffolgenden Diskussion konnten die Referenten den praktischen und den wissenschaftlichen Zugang auf die Frage der Digitalisierung kirchlicher Verwaltung hin gut verbinden. So konnte das NomoK@non-Fachkolloquium vor allem eines besonders gut: Bei allen Beteiligten Impulse setzen, welche Fragen in nächster Zeit dringend beantwortet werden müssen. Die Beiträge der Referenten werden zu gegebener Zeit zur vertiefenden Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen auf NomoK@non veröffentlicht werden.
Bericht: Lukas Brechtel