Exkursion zur Apostolischen Exarchie für katholische Ukrainer in Deutschland

Bericht über eine im Rahmen eines Hauptseminars im Fach Orientalisches Kirchenrecht erfolgte Exkursion am 26. Juni 2026.

Im Rahmen des von Prof. Dr. Dr. Burkhard J. Berkmann und Prof. Rafael Rieger OFM (KU/Eichstätt-Ingolstadt) gemeinsam gestalteten „Hauptseminars aus orientalischem Kirchenrecht: Recht der katholischen Ostkirchen“ wurde Studierenden des Kanonischen Rechts an der LMU München der Besuch am Apostolischen Exarchat für die Ukrainer des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien ermöglicht.

Bei der Exkursion, die am 26.6.2026 in den Räumlichkeiten des Exarchats erfolgte, wurden die Exkursionsteilnehmer von seiner Exzellenz, Bischof Dr. Bohdan Dzyurakh CSsR und Kanzler Pfr. Andrii Khymchuk empfangen und erhielten dabei die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeitsweise der Kurie, der Organisation des Exarchats, das Partikularrecht sowie der seelsorglichen Betreuung der katholischen Ukrainer zu erhalten. Umrahmt wurde die äußerst freundliche Begegnung zu Beginn mit einer historischen Einleitung, in welcher Seine Exzellenz Bischof Dzyurakh CSsR anhand einer prächtigen Ikone zum 65. Bestehen des Exarchats die tausendjährige Zugehörigkeit des ukrainischen Volkes in Europa präsentierte. Die prächtige Oranta-Ikone, in deren Zentrum die Gottesmutter ihre schützenden Arme im Gebet über die Kathedralen, Heiligen, Seligen, Märtyrer und Gläubigen ausbreitet, wird durch bedeutsame und prägende Persönlichkeiten des 10.- 20. Jhd. umrahmt. Neben der Hl. Olga und dem Hl. Fürsten Wolodymyr I., der Seligen Edigna von Puch, dem Sel. Metropoliten Andreas Scheptytzkyj, dem Hl. Patriarchen Josyf Slipyj, dem Sel. Petro Werhun und weiteren Märtyrern fanden sich auch Darstellungen der Patriarchalkathedrale der Auferstehung Christi in Kiew, der St. Georgs-Kathedrale in Lemberg und der Kathedrale Mariä Schutz und des Hl. Apostels Andreas.

Nach diesen Ausführungen erhielten die Studierenden die Gelegenheit, die Hauskapelle des Exarchats zu besuchen und dort im gemeinsamen Gebet für die Ukrainer, das Exarchat und den Frieden zu verweilen. Der Krieg in der Ukraine ließ die Anzahl der Geflüchteten auf mittlerweile 1,5 Mill. Ukrainer anwachsen. Davon gehören etwa 200.000 der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche (UGKK) an, die im Exarchat in 130 Gemeinden und durch 53 Priester betreut werden. Angesichts dieser Tatsache beschäftigte die Studierenden die Frage nach der Handhabung der Finanzierung des Exarchats und der Kleriker sowie die Entsendung, administrative Bereitstellung, Anwerbung und Adskription der Priester nach Deutschland und Skandinavien. Auf besonderes Interesse stieß auch die Betreuung der Gläubigen des Exarchats in Skandinavien. Ähnlich wie in Deutschland zeigt sich in den nordischen Ländern ein starker Zuwachs an Gläubigen, denen die nordischen Bischöfe mit einer sehr wohlwollenden und gastfreundlichen Haltung begegnen. Dies zeigt sich in Form von durchaus großzügigen finanziellen Zuschüssen sowie einer grundsätzlichen Aufgeschlossenheit und Hilfsbereitschaft gegenüber den Priestern und Gläubigen. Neben diesen zentralen Diskussionspunkten stellte sich für viele Studierende die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen der sakramentalen Gastfreundschaft zu den Orthodoxen Kirchen – insbesondere in Hinblick auf Eheschließungen und Konversion. In Hinblick auf das Verhältnis zur Lateinischen Kirche stießen auch die Themenbereiche Biritualismus, Rituswechsel, Liturgiesprache sowie die Bereitstellung von Kirchen und Kapellen auf großes Interesse. Eine weitere Gesprächsgrundlage bot die anstehende Synode der Bischöfe (1.–10.7.2026), die unter anderem die Kodifizierung des Partikularrechts der UGKK behandelt und darüber abstimmt. An der Ausarbeitung des Entwurfs war auch Prof. em. Dr. Dr. Dr. h.c. Helmuth Pree beteiligt, dessen Expertise für die wesentlich umfangreiche Kodifikation des Partikularrechts gefragt war.

Besprochen wurde auch der Status des Exarchats, das seit Jahren den Status einer Eparchie anstrebt. Seine Exzellenz, Bischof Bohdan Dzyurakh CSsR, betonte, dass der Status als Eparchie keine Belohnung, sondern eine Anerkennung einer Normalität darstellen würde, die bereits jetzt in der Realität besteht. Die zuvor notwendige provisorische Struktur eines Exarchats, sei allein durch den massiven Anstieg an Gläubigen in Deutschland und Skandinavien sowie der geographischen Weite des Exarchats und die damit einhergehenden, administrativen, pastoralen und finanziellen Herausforderungen nicht mehr zeitgemäß. Dies und der notwendige Ausbau der Grundstrukturen sowie die Erweiterung der Kurie würden für eine „Eparchie in Deutschland und Skandinavien“ sprechen, da eine effizientere Arbeitsweise durch die Präsenz eines Generalvikars, Kirchenrektors und Ökonomen gewährleistet werden könnte.

Der angeregte Austausch sowie der äußerst gastfreundschaftliche Empfang der kleinen Delegation im Exarchat zeigte jedoch auch, wie bedeutend und notwendig die Aus- und Fortbildung von Kanonisten und Experten im Bereich des Ostkirchenrechts für Deutschland und Europa ist, die durch die Forschung am Lehrstuhl für Kirchenrecht, insbesondere für Theologische Grundlegung des Kirchenrechts, Allgemeine Normen und Verfassungsrecht sowie für Orientalisches Kirchenrecht gewährleistet wird.

Bericht: Iris Robinigg