Sechssemestriges Studium mit Vorlesungen aus folgenden Fachgebieten des Kirchenrechts: Allgemeine Normen, De Populo Dei I, Sakramentenrecht, Eherecht, Prozeßrecht, Staatskirchenrecht, praxisorientierten Übungen in Verwaltungsrecht, Eherecht und Prozessrecht, Seminaren im Eherecht und Prozessrecht.
Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung.
Qualifikation für die Tätigkeit als Anwalt in Ehenichtigkeitsverfahren ohne Anspruch auf generelle Zulassung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik.