Weiterbildendes Studium De Processibus Matrimonialibus

Sechssemestriges Studium mit Vorlesungen aus folgenden Fachgebieten des Kirchenrechts: Allgemeine Normen, De Populo Dei I, Sakramentenrecht, Eherecht, Prozeßrecht, Staatskirchenrecht, praxisorientierten Übungen in Verwaltungsrecht, Eherecht und Prozessrecht, Seminaren im Eherecht und Prozessrecht.

Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung.

Qualifikation für die Tätigkeit als Anwalt in Ehenichtigkeitsverfahren ohne Anspruch auf generelle Zulassung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik.