Allgemeine Informationen
- Studiengang
- Masterstudiengang Berufliche Bildung
- Abschlussgrad
- Master of Education
- Fachtyp
- Zweitfach
- Studienform
- Grundständiges Studium mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss.
- Abschlussarbeit
- Masterarbeit
- Studienbeginn
- Das Studium kann zum 1. Semester nur zum Wintersemester begonnen werden.
- Regelstudienzeit
- 4 Fachsemester
- Mindeststudienzeit
- keine
- Höchststudienzeit
- Regelstudienzeit + 3 Semester
- Unterrichtssprache
- deutsch
Bewerbung und Zulassung
- Eignungsfeststellungsverfahren
- Eine Eignungsprüfung für das Zweitfach Katholische Religionslehre ist nicht notwendig; Bitte beachten Sie hierzu auch die Angaben der TUM School of Education
- Zugangsvoraussetzungen
- Bachelor of Education oder vergleichbarer Studienabschluss
- Sprachkenntnisse
- keine
Downloads
- Prüfungs- und Studienordnung
- Link zu APSO und FPSO
- Modulhandbuch
- Download als PDF (PDF, 244 KB)
- Modultabelle
- Download als PDF (PDF, 86 KB)
- Information
- Weiterführende Informationen der TUM School of Education
Für diesen Studiengang ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zuständig.
Empfohlener Studienverlauf
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 1. Fachsemester besucht werden:
Modul P 1 „Grundlagenmodul Religionsdidaktik“ (3. KR. 10):
- P 1.1 „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft. - P 1.2 „Planungsseminar Katholische Religionslehre“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Modul P 2 „Historische Theologie“ (3. KR. 9):
- P 2.1 „Einführung in die Bayerische Kirchengeschichte“ (Vorlesung) 2 SWS – 2 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 2.2.1 bis P 2.2.3 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:
- P 2.2.1 „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 2.2.2 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 2“ (Seminar)
2 SWS – 3 ECTS-Punkte - P 2.2.3 „Seminar Bayerische Kirchengeschichte 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Aus Modul P 3 „Grundlagen Praktische Theologie II“ (3. KR. 6):
- P 3.1 „Einführung in die Religionspädagogik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Mit Besuch dieser Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Modulteilprüfungen können im 1. Fachsemester die vorgesehenen 14 ECTS-Punkte erworben werden.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 2. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 3 „Grundlagen Praktische Theologie II“ (3. KR. 6):
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 3.2.1 bis P 3.2.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:
- P 3.2.1 „Seminar Liturgiewissenschaft 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 3.2.2 „Seminar Religionspädagogik 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 3.2.3 „Seminar Pastoraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 3.2.4 „Seminar Kirchenrecht 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Modul P 4 „Vertiefungsmodul Religionsdidaktik“ (3. KR. 11):
- P 4.1 „Religionsdidaktisches Seminar für berufliches Lehramt“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft. - P 4.2 „Schulpraktikum Katholische Religionslehre“ (Blockpraktikum) 3 Wochen – 3 ECTS-Punkte
(Das Praktikum kann sowohl im Frühjahr (empfohlen) als auch im Herbst abgelegt werden.)
Diese Veranstaltung wird als Modulteilprüfung abgeprüft.
Aus Modul P 5 „Grundlagen Praktische Theologie 1“ (3. KR. 5):
- P 5.1 „Grundfragen gottesdienstlichen Handelns“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 5.2 Einführung in die Pastoraltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen P 5.1 und P 5.2 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Wintersemesters (3. FS) abgeprüft.
Aus Modul P 6 „Biblische Theologie“ (3. KR. 7):
- P 6.1 „Grundlegung alttestamentlicher Exegese und Theologie“ (Übung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung P 6.1 wird im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Wintersemesters (3. FS) abgeprüft.
Insgesamt können so im 2. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 18 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 5 und P 6 erstrecken sich jeweils über 2. und 3. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist erst mit dem Besuch der im Wintersemester (3. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu den Modulprüfungen zu P 5 und P 6, die erst im WS (3. FS) stattfinden, erfolgt ebenso erst im Wintersemester.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 3. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 5 „Grundlagen Praktische Theologie I“ (3. KR. 5):
- P 5.3 „Kirche, Recht und Pastoral“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen des Moduls P 5 (P 5.1 und P 5.2 aus dem SoSe sowie P 5.3 aus dem WS) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS (3. FS) abgeprüft.
Aus Modul P 6 „Biblische Theologie“ (3. KR. 7):
- P 6.2 „Jesus von Nazareth“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen des Moduls P 6 (P 6.1 aus dem SoSe sowie P 6.2 aus dem WS) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS (3. FS) abgeprüft.
Modul P 7 „Systematische Theologie“ (3. KR. 8):
- P 7.1 „Grundkurs Sozialethik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS (3. FS) abgeprüft.
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 7.2.1 bis P 7.2.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:
- P 7.2.1 „Seminar Dogmatik und ökumenische Theologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 7.2.2 „Seminar Moraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 7.2.3 „Seminar Sozialethik 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 7.2.4 „Seminar Fundamentaltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS (3. FS) abgeprüft.
Insgesamt können so im 3. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden.