Lizentiat des kanonischen Rechts (Lic. iur. can.)

Sechssemestriges Studium mit Vorlesungen aus folgenden Fachgebieten des Kirchenrechts: Kirchliche Rechtsgeschichte, Theologische Grundlegung des Kirchenrechts, geltendes kanonisches Recht (Allgemeine Normen, Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht inkl. Verbandsrecht, Recht des Verkündigungs- und Heiligungsdienstes, Eherecht, Straf- und Prozeßrecht) Übungen in Kirchenrechtsgeschichte, kirchlicher Rechtssprache, Verwaltungsrecht, Ehe- und Straf- oder Prozeßrecht.

Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium der katholischen Theologie oder der Rechtswissenschaft.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik.