Allgemeine Informationen
- Studiengang
- Lehramt an Realschulen
- Abschlussgrad
- -
- Fachtyp
- Unterrichtsfach
- Studienform
- Grundständiges Studium mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss
- Studienbeginn
- Das Studium kann zum 1. Semester nur zum Wintersemester begonnen werden
- Regelstudienzeit
- 7 Fachsemester
- Mindeststudienzeit
- 6 Fachsemester
- Höchststudienzeit
- Regelstudienzeit + 3 Semester
- Unterrichtssprache
- deutsch
- Fächerkombinationen
- Deutsch, Englisch, Mathematik, Musik
- Weiterführendes
- Freier Bereich, EWS, Praktika, Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit), Erstes Staatsexamen, Missio Canonica
Bewerbung und Zulassung
- Zulassungsmodus 1. Semester
- Keine Zulassungsbeschränkung; kein NC
- Eignungsfeststellungsverfahren
- Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig
- Zugangsvoraussetzungen
- Für eine Immatrikulation ist die Hochschulreife erforderlich
- Sprachkenntnisse
- keine
Downloads
- Prüfungs- und Studienordnung
- Download als PDF (PDF, 129 KB)
- Modulhandbuch
- Download als PDF (PDF, 148 KB)
- Modultabelle
- Download als PDF (PDF, 35 KB)
- Informationsblatt
- Download als PDF (PDF, 440 KB)
Weitere Informationen der zentralen Studienberatung
Für diesen Studiengang ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zuständig.
Empfohlener Studienverlauf
Die Lehrveranstaltungen der Kombinationsfächer sind so abgestimmt, dass jedes Lehramtsfach weitestgehend überschneidungsfrei studiert werden kann. Überschneidungsfreiheit der jeweiligen Lehrveranstaltungen kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn der empfohlene Studienplan mit den pro Fachsemester vorgesehenen Veranstaltungen eingehalten wird.
Weiterführende Informationen zu Uhrzeit, Raum und Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im online-Vorlesungsverzeichnis „LSF“ (www.lsf.lmu.de).
Bitte beachten Sie auch die online-Belegfrist der einzelnen Lehrveranstaltungen in LSF und die während des SoSe stattfindende online-Anmeldung zu Prüfungen.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 1. Fachsemester besucht werden:
Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie I und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“:
- P 1.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird am Ende des WS mit einer Modulteilprüfung abgeprüft. - P 1.2 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Grundlagen der Theologie“ (Seminar) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird am Ende des WS mit einer Modulteilprüfung abgeprüft.
Aus Modul P 2 „Einführung in die Biblische Theologie“:
- P 2.1 „Einleitung in das Alte Testament – Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird am Ende des Sommersemesters (2. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.
Aus Modul P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“:
- P 3.1 „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Diese Veranstaltung wird am Ende des Sommersemesters (2. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.
Insgesamt können so im 1. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 1, P 2 und P 3 erstrecken sich jeweils über 1. und 2. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist erst mit dem Besuch der im Sommersemester (2. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zu den Modulprüfungen zu P 2 und P 3, die erst im SoSe (2. FS) stattfinden, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 2. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“:
- P 1.3 „Einführung in die Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft. - P 1.4 „Grundlagen der Bayerischen Kirchengeschichte“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Aus Modul P 2 „Einführung in die Biblische Theologie“:
- P 2.2 „Einleitung in das Neue Testament - Grundlegung“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen des Moduls P 2 (P 2.1 aus dem WS und P 2.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Aus Modul P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“:
- P 3.2 „Religionsdidaktik 2 für Sekundarstufe“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen des Moduls P 3 (P 3.1 aus dem WS und P 3.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Insgesamt können so im 2. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 3. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 4 „Einführung in die Historische Theologie II“:
- P 4.1 „Einführung in die Religionspädagogik“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft. - P 4.2 „Planungsseminar Katholische Religionslehre“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
(Die LV wird sowohl im WS als auch im SS angeboten)
Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft. - P 4.3 „Thematisches religionspädagogisches Seminar“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
(Die LV wird sowohl im WS als auch im SS angeboten)
Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Aus Modul P 5 „Einführung in die Systematische Theologie und optionaler Bereich“:
- P 5.1 „Einführung in den christlichen Glauben“ (Vorlesung) 2 SWS - 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird am Ende des Sommersemesters (4. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.
Insgesamt können so im 3. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Das Modul P 5 erstreckt sich jeweils über 3. und 4. Fachsemester. Ein Abschluss dieses Moduls ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltung und erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung möglich. Die Anmeldung zur Modulprüfung zu P 5, die erst im SoSe (4. FS) stattfindet, erfolgt ebenso erst im Sommersemester.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollte im 4. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 5 „Grundlagen der Systematischen Theologie I“:
- P 5.2 „Gotteslehre und Christologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen des Moduls P 5 (P 5.1 aus dem WS und P 5.2 aus dem SoSe) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Aus Modul P 6 „Grundlagen der Systematischen Theologie II“:
- P 6.1 „Einführung in die Moraltheologie“ (Vorlesung) 1 SWS – 1 ECTS-Punkt
- P 6.2 „Handeln in Verantwortung“ (Vorlesung) 2 SWS – 2 ECTS-Punkte
- P 6.3 „Einführung in die Sozialethik“ (Vorlesung) 1 SWS – 1 ECTS-Punkt
Die Veranstaltungen P 6.1 bis P 6.3 werden im Rahmen einer verbundenen Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft. - P 6.4 „Einführung in die Fundamentaltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 2 ECTS-Punkt Die Veranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Aus Modul P 7 „Vertiefung Biblische Theologie I“:
- P 7.1 „Grundlegung alttestamentlicher Exegese und Theologie“ (Übung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird am Ende des Wintersemesters (5. FS) im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft.
Insgesamt können so im 4. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 12 ECTS-Punkte besucht werden. Die Module P 6 und P 7 erstrecken sich über 4. und 5. Fachsemester. Ein Abschluss dieser Module ist mit dem Besuch der im Wintersemester (5. FS) angebotenen Lehrveranstaltungen und erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen möglich. Die Anmeldung zur Modulprüfung zu P 7, die erst im WS (5. FS) stattfindet, erfolgt ebenso erst im Wintersemester.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 5. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 6 „Grundlagen der Systematischen Theologie II“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 6.5.1 bis P 6.5.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:
- P 6.5.1 „Seminar Dogmatik und ökumenische Theologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 6.5.2 „Seminar Fundamentaltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 6.5.3 „Seminar Moraltheologie 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 6.5.4 „Seminar Sozialethik 1“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Aus Modul P 7 „Vertiefung Biblische Theologie I“:
- P 7.2 „Jesus von Nazareth“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen des Moduls P 7 (P 7.1 aus dem SoSe und P 7.2 aus dem WS) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Aus Modul P 8 „Vertiefung Biblische Theologie II und Quellenlektüre“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 8.1.1 und P 8.1.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen:
- P 8.1.1 „Seminar Altes Testament 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 8.1.2 „Seminar Neues Testament 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Insgesamt können so im 5. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 9 ECTS-Punkte besucht werden. Das Modul P 8 erstreckt sich über das 5. und 6. Fachsemester. Ein Abschluss dieses Moduls ist mit dem Besuch der im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltung und erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung möglich.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 6. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 8 „Vertiefung Biblische Theologie II und Quellenlektüre“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 8.2.1 und P 8.2.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.
- P 8.2.1 „Historische Quellen 1“ (Lektürekurs) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 8.2.2 „Historische Quellen 2“ (Lektürekurs) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird als Modulteilprüfung am Ende des SoSe abgeprüft.
Aus Modul P 9 „Grundlegung Praktische Theologie II“:
- P 9.1 „Grundfragen gottesdienstlichen Handelns“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- P 9.2 „Einführung in die Pastoraltheologie“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen P 9.1 und P 9.2 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS (7. FS) abgeprüft.
Insgesamt können so im 6. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 9 ECTS-Punkte besucht werden. Das Modul P 9 erstreckt sich über 6. und 7. Fachsemester. Ein Abschluss dieses Moduls ist mit dem Besuch der im Wintersemester (7. FS) angebotenen Lehrveranstaltung und erfolgreich abgelegter Prüfungsleistung möglich. Die Anmeldung zur Modulprüfung zu P 9, die erst im WS (7. FS) stattfindet, erfolgt ebenso erst im Wintersemester.
Folgende Module/Lehrveranstaltungen sollten im 7. Fachsemester besucht werden:
Aus Modul P 9 „Grundlegung Praktische Theologie II“:
- P 9.3 „Kirche, Recht und Pastoral“ (Vorlesung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltungen des Moduls P 9 (P 9.1 und P 9.2 aus dem SoSe und P 9.3 aus dem WS) werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Modul P 10 „Grundlagen der Systematischen Theologie III“:
- P 10.1 „Grundkurs Sozialethik“ (Vorlesung) 2 SWS – 2 ECTS-Punkte
- P 10.2 „Gottesbilder und Transzendenzvorstellungen in den Religionen“ (Vorlesung) 1 SWS – 1 ECTS-Punkt
Die Veranstaltungen des Moduls P 10 werden im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des WS abgeprüft.
Insgesamt können so im 7. Fachsemester Veranstaltungen im Umfang der vorgesehenen 6 ECTS-Punkte besucht werden.
Im sog. freien Bereich (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. h LPO I) sind an der Ludwig-Maximilians-Universität München 0 - 12 ECTS-Punkte zu erwerben.
- Die 12 ECTS-Punkte können entweder in einem der beiden Unterrichtfächer erworben werden oder, bei Aufteilung der Punkte, in beiden Unterrichtsfächern.
- Die Veranstaltungen sind formell dem 7. FS zugeordnet. Die Veranstaltungen können und im Hinblick auf WP 3 müssen sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Studium belegt werden.
- WP 3 gehört verpflichtend zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum im Fach Katholische Religionslehre. Es kann nur in Verbindung mit dem Praktikum gewählt und muss im selben Semester belegt werden, wie das Praktikum.
Aus folgenden Modulen/Lehrveranstaltungen kann eine Auswahl getroffen werden:
Modul WP 1 „Vertiefung Praktische Theologie“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen WP 1.0.1 bis WP 1.0.4 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.
- WP 1.0.1 „Seminar Liturgiewissenschaft 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- WP 1.0.2 „Seminar Pastoraltheologie 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- WP 1.0.3 „Seminar Kirchenrecht 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- WP 1.0.4 „Seminar Religionspädagogik 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird am Ende des WS abgeprüft.
Modul WP 2 „Vertiefung Historische Theologie“:
Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen WP 2.0.1 und WP 2.0.2 ist eine Wahlpflichtlehrveranstaltung zu wählen.
- WP 2.0.1 „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
- WP 2.0.2 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 2“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die gewählte Wahlpflichtlehrveranstaltung wird am Ende des WS abgeprüft.
Modul WP 3 „Lehren und Lernen im Kontext des Religionsunterrichts“:
- WP 3.1 „Religionsdidaktisches Begleitseminar“ (Seminar) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung gehört verpflichtend zum studienbegleitend fachdidaktischen Praktikum im Fach Kath. Religionslehre und kann nur in Verbindung mit dem Praktikum gewählt werden. Die Veranstaltung wird sowohl im WS als auch im SoSe angeboten.
Modul WP 4 „Schlüsselqualifikation I“:
- WP 4.1 „Medien und Informationsvermittlung“ (Übung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird am Ende des WS abgeprüft.
Modul WP 5 „Schlüsselqualifikation II“:
- WP 5.1 „Kommunikation und Führungstechniken“ (Übung) 2 SWS – 3 ECTS-Punkte
Die Veranstaltung wird am Ende des WS abgeprüft.