Mobilität im Studium

Allgemeine Informationen

Freisemester/ Freijahr

Sie studieren an unserer Fakultät und planen ein Freisemester oder Freijahr an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule?

  • Wenn Sie an unserer Fakultät studieren, haben Sie prinzipiell die Möglichkeit für ein Freisemester oder ein Freijahr an einer anderen deutschen Hochschule oder im Ausland zu studieren.
  • Für Studierende des Magisterstudiengangs Katholische Theologie gilt als Empfehlung für ein Freijahr/Freisemester das 3. Studienjahr.
  • Für alle übrigen Studiengänge kann keine konkrete Empfehlung ausgesprochen werden. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich vorab an die Fachstudienberatung.

Fristen

Nehmen Sie bitte rechtzeitig, spätestens im Laufe des Semesters vor Ihrem Freijahr/Freisemester Kontakt mit der Studienberatung auf.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit dauern kann.

Damit Sie nach Ihrer Rückkehr nach München anschlussfähig weiterstudieren können, sind bei den Planungen für einen auswärtigen Studienaufenthalt einige Dinge zu berücksichtigen.

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie extern erwerben, sind prinzipiell anrechenbar, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.

Eine Übersicht über die Studienmöglichkeiten für Katholische Theologie im deutschsprachigen Raum finden Sie hier.

Sie haben sich für eine externe Hochschule entschieden?

Zur Vorbereitung der Studienvereinbarung bitten wir Sie einen (vorläufigen) Studienplan für Ihren (Auslands-)Aufenthalt zu erstellen.

Dazu vergleichen Sie das externe Lehrveranstaltungsangebot mit den Anforderungen der Studiengänge der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU hinsichtlich des Inhalts, Umfangs und Niveaus.

Die auswärtig angebotenen Module und Lehrveranstaltungen sollten nach Möglichkeit kompatibel zu dem Studienprogramm sein, das Sie regulär an unserer Fakultät absolvieren würden.

Die von Ihnen angefertigte Auflistung reichen Sie bitte mit den übrigen Unterlagen bei der Fachstudienberatung ein; diese werden wir berücksichtigen.

  • Die von Ihnen angefertigte Auflistung äquivalenter Leistungen (siehe "Entscheidung").
  • Prüfungs- und Studienordnung der externen Hochschule.
  • Aktuelles Modulhandbuch der externen Hochschule oder ein anderes Dokument, aus dem Studienverlauf, Modulbeschreibungen sowie Umfang, Inhalt und Ziele der Lehrveranstaltungen und die Art der Prüfungsleistungen hervorgehen.

Die vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte vollständig an christiane.stoib@kaththeol.uni-muenchen.de

Ihre Unterlagen werden von uns eingehend geprüft und mit dem Studiendekan besprochen.

Im Anschluss an den Prüfvorgang, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird, erstellen wir Ihnen einen verbindlichen Studien- und Prüfungsplan für das Freisemester/Freijahr, den wir Ihnen per Mail zuschicken.

Bei Einhaltung dieses Plans können wir garantieren, dass die von Ihnen auswärts erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen nach Ihrer Rückkehr in München anerkannt werden.

Reichen Sie Ihr Transcript im Original bei der Studienberatung ein. Alle Noten werden bei einer Anrechnung übernommen. Einmal vorgenommene und beim Prüfungsamt eingereichte Einreichungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Einen Notenverbesserung nach erfolgter Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Anrechnung der Prüfungsleistungen muss spätestens im auf die Rückkehr folgenden Fachsemester erfolgen.

Studieren im Ausland mit ERASMUS+

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium im Ausland interessieren und sich über eine Bewerbung zum ERASMUS+-Austauschprogramm informieren möchten. Dieses beruht auf bilateralen Vereinbarungen von Partneruniversitäten und möchte Studierenden einen Studienaufenthalt im Ausland erleichtern. Eine Teilnahme am ERASMUS+-Programm bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, u.a.:

  • Förderung von Auslandsstudienaufenthalten zwischen 3 und 12 Monaten.
  • Administrative Unterstützung hinsichtlich der Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes.
  • Vereinfachte Einschreibemodalitäten und Übernahme der Studiengebühren an der Gasthochschule.
  • Unterstützung bei der Finanzierung durch einen Mobilitätszuschuss/Stipendium. Der Förderrahmen kann jährlich variieren und richtet sich am Zielland aus.
  • Sonderförderungen für Studierende mit Kind / Studierende mit Behinderung.
  • Unterstützung bei der sozialen Orientierung und bei der Wohnungssuche.
  • Möglichkeit der Teilnahme am interkulturellen Begleitprogramm der LMU vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt.
  • Möglichkeit der Teilnahme an online-Sprachkursen vor Mobilitätsbeginn zur Verbesserung Ihrer Fremdsprachenkompetenz.
  • Erstellen eines Learning Agreements („Studienvertrag“) vor Mobilitätsbeginn als verbindliche Zusage für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.
  • Fachliche Betreuung durch die ERASMUS-Beauftragte/das Studienbüro während Ihres Auslandsaufenthaltes.