Symposium zum Synodalen Weg

Am 19.06.2023 fand in hybrider Form ein kirchenrechtliches Symposium des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik (KMSK) zum Synodalen Weg statt. Seit 1971 werden regelmäßig Symposien des KMSK veranstaltet, dieses Symposium war bereits das 25. Insgesamt nahmen etwa achtzig Personen daran teil.

V.l.n.r.: Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann, Prof. Dr. Franz Kalde, Prof. Dr. Rafael M. Rieger, Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, Prof. Dr. Bertram Stubenrauch

© Dr. Andrea Michl

Die Begrüßung erfolgte durch den Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, der hervorhob, dass die Kirche immer reformbedürftig sei und sich daher der Diskussion um Reformen stellen müsse. Problematisch werde es jedoch, wenn der anderen Seite abgesprochen werde, auf dem rechten Weg zu sein.

Darauf folgte der erste Vortrag von Prof. Dr. Bertram Stubenrauch, seit 2006 Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der LMU. In seinem Vortrag bezog sich Prof. Stubenrauch auf den Aufsatz „Wahre und falsche Reform in der Kirche“ von Yves Congar. Stubenrauch hob hervor, dass Reform immer eine Urform voraussetze, an der sich die Reform orientieren müsse. Reform sei daher keine Revolution, denn durch Revolutionen werde etwas völlig Neues geschaffen. In der anschließenden Diskussion, welche von Prof. Dr. Franz Kalde moderiert wurde, ging es um die Unterscheidung zwischen den Zeichen der Zeit und dem Zeitgeist. Stubenrauch sieht ein Problem in der Fokussierung des Diskurses auf die institutionelle Form der Kirche, durch welche andere Bereiche unter den Tisch fallen würden. Die Institution brauche die Korrektur durch das Charisma. Es wurde auch festgestellt, dass eine fruchtbare Diskussion immer schwieriger werde, da die gemeinsame Grundlage mehr und mehr verloren gehe.

Nach einer kurzen Pause folgte der zweite Vortrag von P. Prof. Dr. Rafael Rieger OFM, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht und Rechtsgeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. In seinem Vortrag verglich Prof. Rieger die Satzung des Synodalen Weges mit den Statuten der Würzburger Synode und der Dresdner Pastoralsynode in der DDR. Rieger hob dabei hervor, dass die Statuten der Würzburger Synode und der Dresdner Pastoralsynode die Approbation des Apostolischen Stuhls erhalten hätten, es sich bei der Satzung des Synodalen Weges aber nur um eine vertragliche Vereinbarung ohne Approbation zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken handle. Daher können Beschlüsse des Synodalen Weges rechtlich weder angefochten noch eingefordert werden. Der Synodale Weg eröffne, nach Bischof Bätzing, einen eigenen Rechtsraum, der sich von den konziliaren Formen, welche das Kirchenrecht kennt, unterscheide.

Die anschließende Diskussion wurde von Prof. Dr. Yves Kingata moderiert.

Das Schlusswort sprach Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann. Er wies darauf hin, dass der Synodale Weg und das Kirchenrecht eigentlich natürliche Verbündete sein müssten. Ziele des Synodalen Weges wie der Einsatz für Grundrechte, die rechtliche Bindung der Leitungsorgane, verbindliche Verfahren und insgesamt die Hebung der Rechtskultur, müssten der Kanonistik aus der Seele sprechen.

Prof. Dr. Dr. Burkhard Josef Berkmann & Diego Lopez Jansa