"Kirchenrecht in Geschichte und Gegenwart"

Gemeinsame Tagung des Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik und der Katholischen Akademie in Bayern

Am 27. Mai 1917 wurde durch Papst Benedikt XV. das kirchliche Gesetzbuch „Codex Iuris Canonici“ promulgiert. Damit lag zum ersten Mal in der Kirchengeschichte eine Zusammenfassung des Rechts der gesamten lateinischen Kirche in Form einer abstrakten Kodifikation vor. Das Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (KMSK) der LMU München nahm zusammen mit der Katholischen Akademie Bayern das 100-Jahr-Jubiläum dieses epochalen Ereignisses zum Anlass, bei einer internationalen Tagung verschiedenen grundsätzlichen Rechtsfragen nachzugehen.
Das KMSK erinnerte mit dieser Tagung darüber hinaus auch an seine Errichtung im Jahr 1947. Es ist nach wie vor die einzige akademische Einrichtung im deutschen Sprachgebiet, die das Promotionsrecht zum Lic. iur. can. und Dr. iur. can. besitzt.

Die Tagung - an der über 100 Gäste teilnahmen - wurde am 10. Juli 2017 durch den Akademiedirektor Dr. Florian Schuller eröffnet und von Herrn Prof. Dr. Stephan Haering OSB eingeleitet. Die Aufgabe der Moderation übernahm Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff. Der erste Vortrag von Herrn Prof. Dr. Stefan Korioth war dem Thema „Bedeutung der Kodifikation für Rechtskultur und Rechtsdenken in Staat und Kirche“ gewidmet. Prof. Dr. Stefan Mückl, Pontificia Università della Santa Croce, Rom, sprach im Anschluss daran über das Thema „Beständigkeit und Reform in der päpstlichen Gesetzgebung. Entwicklungen vom CIC/1917 bis zur Gegenwart". Der Beitrag von Prof. Dr. Christoph Ohly „Glaube und Recht. Perspektiven einer ambivalenten Beziehung“ bildete den Abschluss des ersten Tages.

Der zweite Tag wurde nach der gesungenen Laudes in der Kapelle der Akademie durch Herrn Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann eröffnet. Prof. Dr. Dr. Helmuth Pree sprach im Anschluss daran über „Profil und Herausforderungen der Kanonistik am Beginn des dritten Jahrtausends". Prof. Dr. Heinrich de Wall widmete seinen Vortag auf der Tagung dem Thema „Form und Funktion des Rechts in der evangelischen Kirche“, Dr. Yves Kingata den „Rechtskulturen in Afrika südlich der Sahara“ im Spannungsverhältnis zum CIC.
Ihren Höhepunkt erreichte die Tagung mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde (Dr. iur. can. h.c) an zwei Fachleute der Kanonistik, die durch ihr Wirken international höchstes Ansehen erworben haben:

  • Zenon Kardinal Grocholewski und
  • Prof. Dr. Patrick Valdrini

Die Laudationes auf die Geehrten hielten Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann. Im Anschluss an die Verleihung, an der sowohl der Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität, Prof. Dr. Bernd Huber, als auch der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, Prof. Dr. Markus Vogt, teilnahmen, zelebrierte Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising die Eucharistiefeier in der Stadtpfarrkirche St. Sylvester. Abgerundet wurde der Abend von einem Empfang in der Katholischen Akademie. Die Tagungsteilnehmer kamen dabei noch einmal in entspannter Atmosphäre ins Gespräch.

Text: Tobias Stümpfl