Interdisziplinäres Symposion: "Neue kirchenrechtliche Normen zur Übersetzung liturgischer Texte"

11. Juni 2018

Papst Franziskus hat durch das Motu Proprio Magnum principium vom 3. September 2017 die Regelung für die Übersetzung liturgischer Texte gemäß c. 838 geändert. Das Motu Proprio versucht, Konflikte zwischen den Bischofskonferenzen und der Römischen Kurie zu lösen, rief aber schon zu Beginn Kontroversen bezüglich seiner Interpretation hervor. Das Klaus Mörsdorf-Studium für Kanonistik veranstaltete dazu ein Symposion mit Beiträgen aus allen betroffenen Disziplinen: lateinische Philologie, Liturgiewissenschaft und Kanonistik.

Das Symposium, an dem über 90 Gäste teilnahmen, wurde am 11. Juni 2018 durch Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann eröffnet. Die Vorstellung der Vortragenden und die Moderation übernahmen Prof. Dr. Stephan Haering OSB und Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff.

Im ersten Beitrag sprach Prof. Dr. Marc-Aeilko Aris vom Lehrstuhl für Lateinische Philologie des Mittelalters zum Thema „Fidus interpres: Übersetzung zwischen Quellsprache und Zielsprache“. Anhand von historischen Beispielen erläuterte er die hohe Bedeutung von inhaltlich korrekten Übersetzungen aus dem Lateinischen, insbesondere wenn es sich um liturgische Texte handelt. Im zweiten Teil seines Vortrags ging Prof. Dr. Aris auf Motu Proprio Magnum principium ein. Er stellte die Änderungen dar und konnte als Konsultor der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung dabei auch die Angemessenheit der deutschen Übersetzung des Motu proprios selbst unter die Lupe nehmen.

Prof. Dr. Winfried Haunerland vom Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft - von 2004 bis 2013 Berater der Kommission „Ecclesia celebrans“ - widmete seinen Vortrag dem Thema „Das Motu proprio Magnum principium als Impuls für die liturgische Erneuerung“. Er handelte zunächst über die volkssprachige Liturgie als Aufgabe in der nachkonziliaren Liturgiereform und ging anschließend auf die Erfahrungen mit der Instruktion Liturgiam authenticam ein. Im Zusammenhang mit dem Motu proprio Magnum principium erwähnte Prof. Dr. Haunerland unter anderem den Briefwechsel zwischen Papst Franziskus und Kardinal Sarah. Im Anschluss daran sprach er über die Herausforderungen bei der Erstellung volkssprachiger Texte und verwies dabei unter anderem auf Romano Guardini, dessen Aussagen über den Gebrauch der Volkssprache in der Feier der Liturgie heute immer noch von Bedeutung sind. Alle Tagungsteilnehmer wurden danach zu einem Empfang im Lichthof der Ludwig-Maximilians-Universität eingeladen. In entspannter Atmosphäre kam man dabei noch einmal ins Gespräch.

Im zweiten Teil sprach Prof. Dr. Martin Rehak vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zum Thema „Neuer Wortlaut - alte Rechtslage? Kanonistische Anmerkungen zur Novellierung des c. 838 CIC durch das Motu proprio Magnum principium“. Der Vortragende erläuterte zunächst den Sinn des Motu Proprio, die Rechtslage gemäß Sacrosanctum Concilium sowie die Rezeption der konziliaren Vorgaben. Im Anschluss daran ging er auf den c. 838 CIC ein und analysierte Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der alten und neuen Fassung. Nach Prof. Rehak wertet das MP Magnum principium zwar die Bischofskonferenzen auf, behält im Grundsatz aber die seit 1964 etablierten Kompromisse und gemeinsamen Zuständigkeiten in der Katholischen Kirche bei.

Abgerundet wurde diese Tagung durch eine gemeinsame Diskussion zwischen den Referenten und den Teilnehmenden. Dabei konnte der Dialog zwischen Kanonistik und Liturgiewissenschaft gepflegt werden. Besonders interessant waren die Erfahrungen aus fremden, mehrsprachigen Ländern sowie die Sichtweise des orthodoxen Christentums.

Text: Tobias Stümpfl