Interdisziplinärer Workshop „Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft?“
3.-4. September 2018
3.-4. September 2018
Am 3. und 4. September 2018 veranstaltete der Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Burkhard J. Berkmann einen interdisziplinären Workshop zu der Frage „Hat religiöses Recht eine Existenzberechtigung in säkularer Gesellschaft?“. Im schönen Ambiente der Katholischen Akademie in Bayern trafen sieben ausgewiesene Experten aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen aufeinander, um sich zu dieser Fragestellung untereinander und mit den Studierenden auszutauschen. Neben den Teilnehmern eines im Anschluss an diese Veranstaltung abgehaltenen Blockseminars waren auch alle übrigen Studierenden der katholisch-theologischen Fakultät eingeladen.
Den Auftakt des Montagnachmittags bildete ein Vortrag von Prof. Dr. Gernot Sydow, der als Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster und zugleich langjähriger Justitiar des Bistums Limburg dem Klaus-Mörsdorf-Studium bereits als geschätzter Gastreferent verbunden ist. Thematisch analysierte Professor Sydow die Rolle von Religionen als selbstregulierende Organisationen neben Handel, Wirtschaft und Sport. Hierbei ging er auch auf die wichtige Frage ein, ob performative religiöse Akte überhaupt einen Platz in der klassischen Grundrechtsdogmatik, beispielsweise des deutschen Grundgesetzes, haben können.
Anschließend referierte der Kieler Rechtsphilosoph Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg über die Frage, welchen Platz religiöses Recht in der Rechtsphilosophie der „Postmoderne“ einnehmen könnte. Da das postmoderne Rechtsverständnis eine streng dualistische Trennung von staatlichem und religiösem Recht zunehmend anzweifle, sei hier ein neuer Prüfstein erforderlich, den beispielsweise das staatliche Religionsverfassungsrecht darstellen könne.
Den Abschluss des Nachmittags bildete ein Vortrag des renommierten schweizerischen Kanonisten Prof. Dr. Libero Gerosa (Lugano), der aufgrund kurzfristiger Verhinderung durch den pensionierten Wiener Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Dr. Ludger Müller vertreten wurde. Seine hermeneutischen Überlegungen zur Interpretation des Kirchenrechts vor dem Hintergrund eines zunehmenden religiösen Pluralismus führten zu dem Ergebnis, dass das Kirchenrecht sehr wohl einen wichtigen Beitrag zu Religionsfreiheit und Minderheitenschutz leisten könne, wenn es sich auf seine theologischen Grundlagen zurückbesinne. Dass sich Recht letztlich immer aus bereits vorhandenen gesellschaftlichen Strukturen heraus entwickeln müsse, um dann wiederum in diese hineinwirken zu können, brachte er dabei auf die prägnante Formel „unde societas inde ius“.
Ebenfalls Teil des Workshops war nach einer Verpflegungspause die Abendveranstaltung der Katholischen Akademie, bei der die belgische Juristin und Sozialanthropologin Marie-Claire Foblets, derzeit am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle (Saale) tätig, über die Bedeutung der Religionsfreiheit in der heutigen Zeit referierte. Hierbei ging sie insbesondere auf die RELIGARE-Studie der EU ein, die sich mit der Situation religiöser Minderheiten im staatlichen Recht befasste. Im Mittelpunkt standen vor allem auch aktuelle Fragen des Arbeitsrechts. Die Referentin ermahnte die Legislative diesbezüglich zu mehr Einsatz, um einem „gouvernement des juges“ entgegen zu wirken.
Der Dienstagvormittag stand ganz im Zeichen der nichtchristlichen Religionen. Zunächst durften wir den renommierten Islamwissenschaftler Dr. Abbas Poya, derzeit Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg und seit Jahren in verschiedenen Bereichen des Wissenstransfers ein gefragter Ansprechpartner, in unseren Reihen begrüßen. Seine fundierten Einblicke in das Denken einiger islamischer Staatsphilosophen bewiesen, dass eine säkulare Demokratie auch aus dem islamischen Recht heraus begründet werden kann und begründet wurde - in der nachfolgenden Diskussion wurde entsprechend auch die Frage aufgeworfen, warum diese Denker in westlichen Untersuchungen zur Demokratietheorie nach wie vor so wenig Platz einnehmen.
Anschließend referierte der US-amerikanische Jurist und Religionswissenschaftler Prof. Dr. Robert A. Yelle, der nunmehr einen Lehrstuhl an unserer eigenen Universität innehat, über die Säkularisierung des Hindurechts im Zuge der britischen Kolonialherrschaft. Diese verglich er mit dem christlichen Umgang mit jüdischen Rechtsvorschriften und gelangte anhand dieser Analogie zu der These, dass die Existenzberechtigung religiösen Rechts letztlich eine rein normative Frage sei, die sich nur in Kulturen stelle, die einen scharfen Gegensatz zwischen Recht und Religion forcieren.
Dass interne religiöse Rechtsnormen nicht nur innerhalb der jahrtausendealten abrahamitischen Religionen, sondern durchaus auch in sehr jungen religiösen Gemeinschaften zu finden sind, bewies Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh (EBS Law School Wiesbaden) in seinem abschließenden Vortrag zum Recht der Bahai. Hochinteressant war dabei beispielsweise die Beobachtung, dass für dessen theologische Begründung Ansätze aus der Münchner Schule übernommen wurden, aber auch die sorgfältige Differenzierung der religiösen Normen je nach ihrem Adressatenkreis (Individuum, Gemeinschaft, Gesellschaft).
Am Nachmittag erfolgte schließlich noch ein intensiver fachlicher Austausch der Referenten untereinander, den die Theologin und Kanonistin Dr. Monica Herghelegiu (Tübingen/Leuven) durch einen Vortrag einleitete, der zunächst die bisherigen Ergebnisse zusammenfasste und anschließend eine Synthese von deren Gemeinsamkeiten, Querverbindungen, aber auch Gegensätzen herzustellen versuchte.
Nach einem spannenden und inhaltlich fruchtbaren Workshop danken wir zunächst den Referenten für ihre durchweg hervorragenden Beiträge und die engagierte Diskussion, unseren Studierenden für zahlreiche weiterführende Impulse und nicht zuletzt der Katholischen Akademie in Bayern für die gewährte Gastfreundschaft und den reibungslosen organisatorischen Ablauf!
Text: Augustinus Fries