Gastvorlesung des Apostolischen Nuntius in Deutschland
Erzbischof Dr. Nikola Eterović sprach zum Thema „Kirche und Staat. Das konkordatäre System der Zusammenarbeit“.
Erzbischof Dr. Nikola Eterović sprach zum Thema „Kirche und Staat. Das konkordatäre System der Zusammenarbeit“.
Im Rahmen der traditionell zum Ende des Wintersemesters vom Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (KMSM) an der Katholisch-theologischen Fakultät der LMU München veranstalteten sessio solemnis hielt Erzbischof Dr. Nikola Eterović Anfang Februar vor etwa 80 Zuhörern eine Gastvorlesung zum Thema „Kirche und Staat. Das konkordatäre System der Zusammenarbeit“.
Nach einer Begrüßung des eingeladenen Gastredners und einem kurzen Institutsjahresrückblick durch den derzeitigen geschäftsführenden Vorstand des KMSK, Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, leitete Dekan Prof. Dr. Andreas Wollbold mit seinen einführenden Grußgedanken zur engen Verzahnung von kirchlicher Praxis und theologischer Reflexion insbesondere im Kirchenrecht über zu einem von Prof. Güthoff vorgetragenen historischen Kurzabriss des Verhältnisses von Kirche und Staat in Deutschland seit der Weimarer Verfassung bis zum heutigen im Grundgesetz verankerten konkordatären System der Zusammenarbeit und den Herausforderungen dafür insbesondere seit der Wiedervereinigung 1989.
Der in Kroatien geborene, vielsprachige Gastvortragende Erzbischof Dr. Nikola Eterović, der lange Jahre weltweit als Diplomat des Heiligen Stuhls tätig war, bevor er 2013 durch Papst Franziskus zum Apostolischen Nuntius in Deutschland ernannt wurde, nahm in seinem anschließenden Vortrag diese historische Perspektive auf die Art der konkordatären Verfasstheit des Verhältnisses von Kirche und Staat in Deutschland auf. Und stellte sie, nach einem Verweis auf das biblische Fundament von Konkordaten, in einen vergleichenden europäischen wie internationalen kirchenrechtlichen Kontext. Dabei zeigte er auf, dass eine Trennung von Kirche und Staat bei gleichzeitiger Zusammenarbeit beider Instanzen für das menschliche Gemeinwohl mit Konkordaten für beide Seiten von Vorteil, aufgrund der Verwobenheit der Rechtssysteme unverzichtbar, und ganz im Sinne Jesu sei, den er in seinem sechs Punkte umfassenden Abschlußresumée als „ersten Säkularisierer“ bezeichnete. Gerade in Zeiten eines schwindenden Bewusstseins beispielsweise für die universale Gültigkeit der Menschenrechte sowie die Bedeutung insbesondere der Religionsfreiheit, so der Apostolische Nuntius, könne diese Art der vertraglichen Zusammenarbeit beider von Konkordaten geprägten Institutionen Vorbildcharakter haben.
In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussionsrunde stellten die Zuhörer dann anhand von Beispielen und Problemstellungen aus konkreter kirchlicher Praxis und der Situation von Christen in Deutschland und weltweit, interessante, konkordatsrechtlich relevante Fragen an den Vortragenden und baten ihn um seine aktuelle Einschätzung.
Text: Antje Andrassy