Am 14. Oktober 2024 verlieh Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, den Audomar-Scheuermann-Studienpreis für herausragende kirchenrechtliche Lizentiatsarbeiten an Frau Dr. iur. can. Anna-Maria Bader und an Herrn Lic. iur. can. Tobias Stümpfl.
Die Abschlussarbeit von Frau Bader trägt den Titel „Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche“, jene von Herrn Stümpfl „Die Taufe von Kindern nichtkatholischer Christen. Eine kanonistische Untersuchung zu 868 § 3 CIC unter besonderer Berücksichtigung der partikularrechtlichen Regelungen der deutschen Bistümer“.
Die Ehrung, an der auch die drei Professoren des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik teilnahmen, bot zugleich die Gelegenheit, sich mit dem Oberhaupt der Erzdiözese München und Freising über aktuelle kirchenrechtliche Entwicklungen in Studium und Praxis auszutauschen.
Text: Burkhard Berkmann