Neue Synodalität praktisch? Universal- und partikularrechtliche Perspektiven

Bericht zum Symposium des KMSK im Sommersemester 2026

Was bedeutet Synodalität und welche dauerhaften Formen kann sie annehmen? Diesen und weiteren kirchenrechtlichen Fragen rund um das Thema Synodalität widmete sich das vom Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (KMSK) am Montag, den 15. Juni 2026 veranstaltete und in hybrider Form durchgeführte Symposium „Neue Synodalität praktisch? Universal- und partikularrechtliche Perspektiven“.

In seiner Begrüßung konstatierte der geschäftsführende Vorstand des KMSK, Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann einen derzeit existierenden „Moment des Übergangs, der für die Synodalität in der katholischen Kirche sowohl weltweit als auch hier in Deutschland entscheidend ist.“ An dieser Situation anknüpfend, in der vieles angestoßen aber noch nicht vollendet sei, nehme das KMSK seinen Auftrag wahr, kirchenrechtlich relevante Vorgänge kritisch zu reflektieren. Dabei gehe es dem Symposium – wie im Titel angezeigt – nicht darum, das Verständnis von Synodalität abstrakt zu reflektieren, sondern eben bewusst zu fragen, was Synodalität praktisch bedeutet und wie sie konkret umgesetzt werden kann. Hierzu waren drei ausgewiesene Experten eingeladen.

In seinem Grußwort betonte der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der LMU, Prof. Dr. Klaus Unterburger, die Wichtigkeit dieses Unterfangens und dankte dem KMSK für seinen diesbezüglichen Einsatz. Als Moderator für den ersten Teil des Symposiums zuständig, stellte Prof. Dr. Martin Rehak darauffolgend die ersten beiden Referenten vor, wodurch er zugleich bewies, dass diese beiden zurecht als Experten in dieser Materie angesehen werden können.

Im ersten Vortrag sprach Prof. Dr. Myriam Wijlens zum Thema „Die weltweite Synode über Synodalität. Implikationen und Herausforderungen für das Kirchenrecht“ und nahm damit die Perspektive der Betrachtung aus universaler Sicht ein. Selbst bei den Sitzungen der Bischofssynode 2023/2024 dabei und in der Vorbereitungszeit involviert gewesen, konnte sie aus ihren Erfahrungen heraus darlegen, wie Synodalität derzeit weltkirchlich an verschiedensten Orten unterschiedlich verstanden und umgesetzt wird. Die Unterschiede zwischen den Kontinenten habe man etwa im Zuge der Vorbereitungsphase zur Weltsynode gut erkennen können, wo sich Europa im Vergleich zu Südamerika und Asien eher schwer getan hatte. Von Seiten der Vorbereitungsgruppe in Rom sei Synodalität dabei etwa als dauerhafter Prozess aufgefasst worden, in dem Kirche nicht zentral aus Rom gesteuert wird, sondern ein fortlaufender Austausch zwischen Ortskirchen und Gesamtkirche besteht (Stichwort: „bottom-up“).

Der zweite Referent, Prof. Dr. Rüdiger Althaus, widmete seinen Vortrag dem Thema „Synodalität konkret: Synodalkonferenz und mehr in Deutschland“ und nahm damit die Perspektive aus deutscher Sicht ein. Dabei hob er hervor, dass die Frage, wie synodale Strukturen geschaffen werden können, letztlich schon seit der Würzburger Synode eine Art Dauerthema der Kirche in Deutschland ist. Im Lichte des Abschlussdokuments der Bischofssynode gehe es nun bei der Rezeption von Synodalität „um ein kreatives, ja experimentelles Umsetzen, das nicht am Buchstaben eines Gesetzes klebt, sondern sich vom Geist des Abschlussdokumentes inspirieren lässt.“ Und genau das habe man sich bei der Konzeption der von ihm vorgestellten beiden Beispiele neuer synodaler Gremien, der Synodalkonferenz in Deutschland und dem reformierten Diözesanpastoralrat im Erzbistum Paderborn zu eigen gemacht. Schließlich hielt er fest, das Prinzip der Synodalität dürfe nicht als schön anzusehendes Dekorationsinstrument verstanden werden, auf das man auch verzichten könnte, sondern es sei im Wesen der Kirche verankert.

Nach einer Pause mit Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch begrüßte Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff die Anwesenden zurück und führte in den zweiten Teil des Symposiums ein. Als Referent sprach Prof. Dr. Michael Seewald, der dem Symposium online zugeschaltet war, zum Thema: „Die Kollegialität der Bischöfe und die Synodalität der Kirche. Ekklesiologische Überlegungen zum Verhältnis zweier Verfassungselemente der kirchlichen Ordnung“. Dabei widmete er sich unter anderem dem Problem, dass eine im strengen Sinne konstitutive Bedeutung von Synodalität in ein reflektiertes Verhältnis zu anderen Verfassungselementen der Kirche, näherhin dem hierarchischen Prinzip, treten müsse. Auf die Kollegialität der Bischöfe angewandt müsse dabei etwa gefragt werden, was es bedeute, dass das Bischofskollegium ebenso wie der Zwölferkreis „ad modum collegii“ (LG 19) geschaffen sei. Hierauf versuchte er in seinem Vortrag eine Antwort zu bieten.

In der anschließenden Podiumsdiskussion ging es etwa um die Frage, inwiefern die Versuche in Deutschland den Vorgaben und Impulsen des Abschlussdokumentes der Bischofssynode entsprechen und wie die kontinentale Ebene der Kirchenverfassung aus dogmatischer Sicht zu begründen sowie in der Folge kirchenrechtlich ausgestaltbar ist.

So konnte das Symposium die Teilnehmenden durch neue Impulse und den Austausch zum vertieften Verständnis von Synodalität anregen. Oder um es mit den abschließenden Worten von Prof. Burkhard Berkmann auszudrücken: „Das Symposium endet, aber die Synodalität geht weiter.“

Bericht: Lukas Brechtel