Gastvortrag von Prof. Dr. P. Laurentius Eschlböck OSB
Bericht zum Gastvortrag "Jüngere Änderungen im Ordensrecht und ihre Folgen für das Leben der Ordenschristen, et vice versa"
Bericht zum Gastvortrag "Jüngere Änderungen im Ordensrecht und ihre Folgen für das Leben der Ordenschristen, et vice versa"
Im Rahmen der Sessio sollemnis zum Abschluss des Wintersemesters fand am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der LMU München am 3. Februar 2026 ein Gastvortrag des Dekans und Vizerektors des Pontificio Ateneo Sant’Anselmo (Rom), Prof. Dr. P. Laurentius Eschlböck OSB, zum Thema „Jüngere Änderungen im Ordensrecht und ihre Folgen für das Leben der Ordenschristen, et vice versa“ statt.
Zu Beginn begrüßte der geschäftsführende Vorstand Prof. Burkhard Berkmann die etwa achtzig Anwesenden und informierte über aktuelle Entwicklungen am Institut. Besonders erfreulich sei die weiter steigende Zahl von Studierenden im Aufbaustudium Kanonisches Recht. Anschließend stellte Prof. Martin Rehak den Referenten vor.
In seinem Vortrag analysierte Prof. Eschlböck zunächst jüngere gesetzgeberische Entwicklungen im Ordensrecht, insbesondere aus den Jahren 2018 bis 2023, und deren Auswirkungen auf das konkrete Leben der Ordenschristen. Er ging dabei unter anderem auf rechtssystematische Fragen einzelner Dokumententypen, auf die Neubewertung des weiblichen kontemplativen Lebens durch Vultum Dei quaerere und Cor Orans, auf Dezentralisierungstendenzen sowie auf Änderungen bei der Entlassung von Ordensmitgliedern ein. Dabei wurde auch kritisch reflektiert, ob bestimmte Dezentralisierungsschritte tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit beitragen.
Im zweiten Teil nahm der Referent in umgekehrter Weise Veränderungen im Leben der Ordenschristen in den Blick und zeigte deren Konsequenzen für das geltende und künftige Ordensrecht auf. Thematisiert wurden insbesondere der demographische Wandel mit regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen, strukturelle Herausforderungen in Leitung und Organisation sowie die zunehmende Internationalisierung von Ordensgemeinschaften. Diese Prozesse führten, so Prof. Eschlböck, nicht selten zu tiefgreifenden Identitäts- und Strukturveränderungen.
Abschließend skizzierte der Referent Überlegungen de lege ferenda, etwa zur möglichen Neufassung der Mutuae relationes, zu einem Cor Orans-ähnlichen Dokument für männliche Institute sowie zur kirchenrechtlichen Einordnung neuer geistlicher Bewegungen. In diesem Zusammenhang betonte er das bleibende Spannungsverhältnis von Charisma und Institution als konstitutives Element kirchlichen Lebens.
P. Aaron Laun OSB