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Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Einschreibung
Für Bildungsinländer und deutsche Staatsbürger gilt die Frist für „Master-, sonstige postgraduale und Promotionsstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung, alle Fachsemester“. Sehen Sie hierzu auch die Übersichtsseite Immatrikulationstermine und -fristen der Studentenkanzlei.
Internationale Studierende beachten bitte die Pflicht zur vorherigen Bewerbung beim International Office. Verbindliche Bewerbungsfristen sind hier jeweils der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.
Finden Sie hier, differenziert nach Herkunft, Ihren Weg zum Studienplatz.
Grundsätzlich gilt: Der Immatrikulationsantrag ist bei der Studentenkanzlei einzureichen. Nähere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Studentenkanzlei. Vor der Immatrikulation benötigen Sie jedoch eine Zulassung von Seiten unseres Instituts, die Ihnen gegenüber der Studentenkanzlei bescheinigt, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme des postgradualen Studiums besitzen.
Internationale Studierende jedoch müssen sich zunächst beim International Office bewerben.
Damit Sie die für die Immatrikulation notwendige Zulassungsbescheinigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des geschäftsführenden Vorstandes. Dort müssen Sie in beglaubigter Kopie folgende Unterlagen einreichen:
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
- Urkunde des Abschlusses in Theologie oder Jura (mit erstem Staatsexamen)
Ferner werden benötigt:
- Nachweis der Lateinkenntnisse (sofern bereits vorhanden und nicht im Abiturzeugnis enthalten). Anmerkung: Liegt einem Bewerber dieser Nachweis bei der Immatrikulation noch nicht vor, so muss er spätestens bei der Anmeldung zum Lizentiatsexamen nachgereicht werden.
- Nachweis der Deutschkenntnisse (sofern nicht Bildungsinländer)
Wer einen juristischen, aber keinen theologischen Abschluss hat und sich vor Aufnahme des Studiums vertiefende theologische Kenntnisse aneignen möchte, kann an der Domschule Würzburg das „Theologische Propädeutikum für das Studium des kanonischen Rechts“ absolvieren.
Sie können sich auch dann immatrikulieren und das Aufbaustudium aufnehmen, wenn Sie noch nicht über einen Nachweis der Lateinkenntnisse (Latinum) verfügen. Dieser Nachweis muss allerdings spätestens bei der Bewerbung um die Zulassung zum Lizentiatsexamen (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 4 PrüfO) nachgereicht werden. Andernfalls ist eine Promotion zum Lizentiaten des Kanonischen Rechts nicht möglich.
Nein. Weder für das Lizentiat, noch für das Doktorat im kanonischen Recht ist das Erreichen einer bestimmten Notenstufe Zulassungsvoraussetzung.
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 PrüfO ist der vorherige Erwerb des akademischen Grades eines Lizentiaten des kanonischen Rechts Zulassungsvoraussetzung für das Doktorat im kanonischen Recht.
Fragen zum Studium
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen das Studium auch neben einer Berufstätigkeit oder bei entfernten Wohnorten zu ermöglichen. Seit einigen Jahren werden wöchentliche Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen hybrid angeboten, sodass sowohl eine digitale Teilnahme via Zoom, als auch eine Teilnahme in Präsenz möglich sind. Diese Veranstaltungen konzentrieren sich auf Montag und Dienstag, so dass sich auch ein Wochenpendeln anbietet. Präsenzveranstaltungen wie Seminare und Übungen werden in der Regel geblockt, z.B. an Wochenenden oder über eine Woche.
In den meisten Fällen lassen sich Wege finden, das Studium trotz eines entfernten Wohnortes zu absolvieren.
Nein, es ist nur erforderlich, Leistungsnachweise „aus verschiedenen kanonistischen Fachgebieten“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 PrüfO) vorzuweisen. Grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich dennoch, Seminare bei allen drei Professoren zu besuchen. Wichtig ist, zu beachten, dass nur von den Professoren des KMSK geleitete Seminare die Anforderungen erfüllen, Übungen und Seminare der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen jedoch nicht anrechenbar sind.
Solange die in § 15 Abs. 1 Nr. 5 PrüfO geforderten fünf Fächergruppen nach § 10 lit. a PrüfO vertreten sind, können die für das Lizentiat erworbenen Seminarscheine auch für das Doktorat verwendet werden.
Für die sieben Seminare, die für das Doktorat benötigt werden, gilt ferner das Gleiche, wie bei den für das Lizentiat benötigten Seminaren: Nur solche Seminare sind anrechenbar, die von einem der drei Professoren des KMSK geleitet werden, Seminare der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen hingegen sind nicht anrechenbar.
Es ist uns ein Anliegen, Ihnen das Studium auch neben einer Berufstätigkeit oder bei entfernten Wohnorten zu ermöglichen. Seit einigen Jahren werden wöchentliche Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen hybrid angeboten, sodass sowohl eine digitale Teilnahme via Zoom, als auch eine Teilnahme in Präsenz möglich sind. Diese Veranstaltungen konzentrieren sich auf Montag und Dienstag, so dass sich auch ein Wochenpendeln anbietet. Präsenzveranstaltungen wie Seminare und Übungen werden in der Regel geblockt, z.B. an Wochenenden oder über eine Woche.
In den meisten Fällen lassen sich Wege finden, das Studium trotz eines entfernten Wohnortes zu absolvieren.
Studienberatung
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Theologisches Propädeutikum
Wer einen juristischen, aber keinen theologischen Abschluss hat und sich vor Aufnahme des Studiums vertiefende theologische Kenntnisse aneignen möchte, kann an der Domschule Würzburg das „Theologische Propädeutikum für das Studium des kanonischen Rechts“ absolvieren.