Kirchenrechtlicher Workshop: Einzelverwaltungsakte in der Praxis
Einzelverwaltungsakte wie Dekret, Reskript, Erlaubnis, Privileg und Dispens spielen im Rechtsleben der katholischen Kirche eine große Rolle, sind aber im ersten Buch des Codex iuris canonici über die Allgemeinen Normen nur unvollkommen geregelt. Der Workshop befasst sich deshalb insbesondere mit der Anwendung der entsprechenden kodikarischen Bestimmungen. Die drei eingeladenen Fachleute aus deutschen Diözesen berichten direkt aus der Praxis über die Schritte bis zum Erlass von Einzelverwaltungsakten sowie deren Form, Ausfertigung und Kundgabe. Zudem kommt die Anfechtbarkeit durch hierarchischen Rekurs in den Blick.
14:00-15:30 Uhr
Lic. iur. can. Christian Klüner
Bischofsvikariat für kirchliches Verwaltungsrecht, Diözese Aachen
Einzelverwaltungsakte im Bistum Aachen –Beichtbefugnis und Kirchenprofanierung
15:45 -17:15 Uhr
Dr. Klaus Kottmann
Leiterder Fachstelle Kanonisches Recht, ErzdiözeseHamburg
C. 85 CIC (Dispens)und Anwendungsfälle in der Diözesanverwaltung
17:30-19:00 Uhr
Dr. Marcus Nelles
Abteilungsleiter Kirchenrecht, Erzdiözese München und Freising
Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare
Veranstalter und Moderator:
Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann, Katholisch-Theologische Fakultät der LMU München, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
Kontakt: Sekretariat.Berkmann@kaththeol.uni-muenchen.de
Der Workshop ist Teil eines kanonistischen Seminars, aber für alle Studierenden und Angehörigen der LMU geöffnet. Er findet rein in Präsenz statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.