Vortrag „Die Verschwörungen im kanonischen und weltlichen Recht des Mittelalters“
18.06.2026
Abendvortrag im Rahmen der Rechtshistorischen Vortragsreihe von Prof. Dr. Franck Roumy (Paris)
18.06.2026
Abendvortrag im Rahmen der Rechtshistorischen Vortragsreihe von Prof. Dr. Franck Roumy (Paris)
Das kanonische Recht hat Verschwörungen seit dem Spätaltertum verboten. Dieses Verbot wurde jedoch erst ab dem Ende des 11. Jahrhunderts und vor allem im 12. Jahrhundert, als sich städtische Verschwörungen entwickelten, wirklich systematisch durchgesetzt. Eine der grundlegenden Fragen war, ob Geistliche gegen ihren Bischof rebellieren durften, wenn dieser das kirchliche Vermögen verschwendete.
Die städtischen Ligen Norditaliens veranlassten Friedrich Barbarossa 1158 dazu, alle Verschwörungen, gleich welcher Art, zu verbieten. Der Widerstand der Lombardischen Liga zwang ihn jedoch, dieses Verbot im Frieden von Konstanz 1183 abzuschwächen. Die Juristen des Gemeinen Rechts verurteilten illegale Verschwörungen, deren Ziel es war, den öffentlichen Frieden zu stören oder gegen die etablierten kirchlichen oder weltlichen Mächte zu rebellieren. Sie haben jedoch die Verschwörungen anerkannt, die in der mittelalterlichen Gesellschaft regelmäßig zur Gründung von Stadtrepubliken, Universitäten, Handwerkszünften oder sogar wirtschaftlichen oder religiösen Solidaritätsgruppen genutzt wurden. Die Verschwörung war somit sowohl ein Verstoß, gegen den die kirchlichen und weltlichen Mächte ihre Autorität geltend machten, als auch ein Rechtsinstrument, das es der mittelalterlichen Gesellschaft ermöglichte, Strukturen zu schaffen, die den Aufbau des modernen Staates vorwegnahmen.
Prof. Dr. Franck Roumy ist Professor für Rechtsgeschichte an der Université Paris-Panthéon-Assas (Paris II). Er wurde 1994 an derselben Universität promoviert und erlangte 1996 die juristische Agrégation im Fach Rechtsgeschichte. Nach Stationen als Professor an den Universitäten Reims und Paris XI (Paris-Sud) kehrte er 2007 an die Universität Paris II zurück. Sein Forschungsgebiet umfasst die Geistes- und Dogmengeschichte des mittelalterlichen Rechts, wobei er sich insbesondere auf die Geschichte des Privatrechts, des römischen Rechts im Mittelalter sowie auf die historische Entwicklung der Kanonistik konzentriert. Er hat umfangreich zu rechtlichen Grundbegriffen und historischen Rechtsfiguren publiziert – darunter eine Monographie über das Rechtsinstitut der Adoption (L’adoption dans le droit savant du XIIe au XVIe siècle), viele Herausgeberschaften und zahlreiche Artikel zum Ehe- und Prozessrecht. Seit 2008 leitet er als Direktor das Centre d'histoire du droit et des institutions (eine Abteilung des Institut d’histoire du droit Jean Gaudemet).
Zeit: 18.06.2026, 18.30 Uhr
Ort: Hauptgebäude, Hörsaal A022
Im Anschluss an den Vortrag findet ein Empfang statt.
Wir bitten um Anmeldung unter der E-Mail-Adresse sekretariat.rehak@kaththeol.uni-muenchen.de.
Der Vortrag wird online übertragen, eine Teilnahme ist über einen nach Anmeldung zugesandten Link gerne möglich.